Holzolling/Weyarn - Das Landgericht München II hat einen Heimbetreuer wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Heimbetreuer, der sich in Holzolling an fünf Buben vergangen hat, muss für sechs Jahre ins Gefängnis.
Laut Serly muss die Pädophilie bei dem 57-Jährigen „als schwer eingestuft werden“. Er habe eine auf Buben fixierte Sexualität. Diese Störung könne man nicht heilen. „Diese Illusion sollte man aufgeben.“ Gleichwohl sei eine Therapie nötig. Die Gefahr, die von dem 57-Jährigen ausgehe, könne durch eine Therapie vermindert werden. Dafür hat er nun in der Haft sechs Jahre lang Zeit.
Das Landgericht München II rechnete dem Angeklagten sein Geständnis an, das laut Richterin Petra Beckers „von Reue und Einsicht getragen“ war - allerdings schwinge auch „ein bisschen Selbstmitleid“ mit. Ferner hielt das Gericht dem 57-Jährigen auch seine Therapiebereitschaft und seine Absicht, den Opfern Entschädigung zu zahlen, zugute. Negativ wirkte sich aus, dass er schon einmal wegen Verbreitung pornografischer Schriften bestraft worden war. Zudem habe er sich im Heim auch den Schwächsten in der Gruppe ausgesucht, der sich nicht wehrte.
Die laut Beckers „ganz entscheidende Frage“ war die nach der Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte diese zuvor beantragt. Bekommt ein Angeklagter Sicherungsverwahrung, so muss er nach der Haftstrafe mutmaßlich auch den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Das Landgericht verhängte diese Maßnahme jedoch nicht, weil kein so genannter „Hang“ vorliege, Buben zu missbrauchen.
Nina Gut
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