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Heimbetreuer wegen Missbrauchs verurteilt

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016.06.10|Lkr. Miesbach|Lkr. Miesbach|9
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Artikel: Heimbetreuer wegen Missbrauchs verurteilt

Holzolling/Weyarn - Das Landgericht München II hat einen Heimbetreuer wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Heimbetreuer, der sich in Holzolling an fünf Buben vergangen hat, muss für sechs Jahre ins Gefängnis.

In seinen letzten Worten gab der 57-Jährige sich reumütig: „Es tut mir außerordentlich leid“, sagte der angeklagte Erzieher. Er werde im Gefängnis eine Sexualtherapie machen. Die scheint auch bitter nötig, denn der psychiatrische Gutachter attestierte dem Mann eine schwere Pädophilie. Der Erzieher hatte fünf Buben des Heims für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in Weyarn sexuell missbraucht - im Heim selbst und im Urlaub in Kroatien. Deshalb muss er nun für sechs Jahre ins Gefängnis.

Dem psychiatrischen Sachverständigen Bela Serly hatte der Angeklagte von seiner sexuellen Störung berichtet. Er hatte sich schon in der Jugend für Buben interessiert. Mit 17 lernte er dann seine spätere Frau kennen, heiratete sie und bekam mit ihr vier Kinder. Als sein Interesse an ihr nachließ, legte er sich selbst allerhand Erklärungen parat. „Er versuchte seine Pädophilie wegzudrängen“, sagte Serly, „doch diese Versuche blieben untauglich.“

Laut Serly muss die Pädophilie bei dem 57-Jährigen „als schwer eingestuft werden“. Er habe eine auf Buben fixierte Sexualität. Diese Störung könne man nicht heilen. „Diese Illusion sollte man aufgeben.“ Gleichwohl sei eine Therapie nötig. Die Gefahr, die von dem 57-Jährigen ausgehe, könne durch eine Therapie vermindert werden. Dafür hat er nun in der Haft sechs Jahre lang Zeit.

Das Landgericht München II rechnete dem Angeklagten sein Geständnis an, das laut Richterin Petra Beckers „von Reue und Einsicht getragen“ war - allerdings schwinge auch „ein bisschen Selbstmitleid“ mit. Ferner hielt das Gericht dem 57-Jährigen auch seine Therapiebereitschaft und seine Absicht, den Opfern Entschädigung zu zahlen, zugute. Negativ wirkte sich aus, dass er schon einmal wegen Verbreitung pornografischer Schriften bestraft worden war. Zudem habe er sich im Heim auch den Schwächsten in der Gruppe ausgesucht, der sich nicht wehrte.

Die laut Beckers „ganz entscheidende Frage“ war die nach der Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte diese zuvor beantragt. Bekommt ein Angeklagter Sicherungsverwahrung, so muss er nach der Haftstrafe mutmaßlich auch den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Das Landgericht verhängte diese Maßnahme jedoch nicht, weil kein so genannter „Hang“ vorliege, Buben zu missbrauchen.

Nina Gut

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