627.07.09|Lkr. Miesbach|Lkr. Miesbach|10
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Rottach-Egern - Mehr als 50 Prozent der Dachfläche eines Wohnhauses in Brandstatt/Rottach-Egern sind mit einer Photovoltaik-Anlage belegt. Laut Gemeinde-Satzung ist das unzulässig.

Eine Dachhälfte auf dem Rottacher Einfamilienhaus ist komplett mit Solarkollektoren belegt. foto: Leder
Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Rottach-Egern sieht vor, dass nur 25 Prozent einer Dachfläche mit Solarkollektoren bestückt sein dürfen. Mit dem energiegewinnenden Dach musste sich deshalb jetzt das Bayerische Verwaltungsgericht in München beschäftigen. Muss der Hausbesitzer die Kollektoren und Photovoltaikplatten wieder abmontieren? Hajo Schweinoch, Vorsitzender Richter, gab der Gemeinde eine Empfehlung, die Signalwirkung haben könnte: In diesem Ausnahmefall könnte eine Abweichung von der Gestaltungssatzung zugelassen werden. Die Begründung: „Wir wollen uns nicht als Schönheitsapostel aufspielen, aber diese Dachfläche erscheint homogen.“ Außerdem könne die Lage des Hauses nicht mehr dem Ortskern zugeschrieben werden: „Das Bauvorhaben befindet sich in Außenbereichslage.“
Dem ästhetischen Urteil des Gerichts schloss sich Bürgermeister Franz Hafner an: „Viel schlimmer sind Fleckerlteppiche auf dem Dach.“ Häuser, die zerstückelte Solarmodule auf dem Dach hätten, würden das Ortsbild mehr stören, als „ganzflächig, einheitliche“ Solaranlagen. „Das ist aber meine persönliche Meinung“, betonte der Rathaus-Chef.
Der Rottacher Gemeinderat wird im September endgültig entscheiden, ob der Hausbesitzer sein solares Kraftwerk in dieser Form behalten darf. „Das wäre dann das erste Haus in Rottach-Egern, das auf einer Dachseite fast vollständig mit Kollektoren belegt ist“, erklärte der Bürgermeister. (aa)
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