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In der Arbeit gespült - fristlos entlassen

In der Arbeit gespült - fristlos entlassen

Aschheim - Martha Welsch spülte in der Arbeit Geschirr, obwohl das nicht zu ihren Aufgaben gehört. Deshalb wurde die Mitarbeiterin der Gemeinde Aschheim fristlos entlassen. Die 54-Jährige klagte - und bekam Recht.

© agm

Ein Kuss auf den Triumph: Martha Welsch freut sich nach der Urteilsverkündung am Arbeitsgericht München mit ihrem Mann (Mitte) und ihrem Anwalt.

14 Jahre lang hatte Martha Welsch für die Gemeinde Aschheim (Kreis München) gearbeitet. Doch weil die Mitarbeiterin des Bauamts Geschirr spülte und in die Schränke räumte, erhielt die Ismaningerin im September 2009 die außerordentliche Kündigung. Dagegen klagte die 54-Jährige - und bekam vor dem Arbeitsgericht München Recht. Die Richterin befand, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.

Die Geschichte beginnt an einem Freitag im August 2009. Martha Welsch soll bei einem Aschheimer Möbelhaus Geschirr für die gemeindliche Gästeunterkunft kaufen. Es wird spät, die 54-Jährige stellt die verpackten Teile nur noch schnell in der Wohnung ab. Nach dem Wochenende will sie alles waschen und ordentlich einräumen. Doch dann wird ihr das ausdrücklich verboten. Die Auszubildende soll das erledigen. Nur kommt diese nicht dazu, Welsch hingegen hat nichts zu tun. Mehrmals fragt sie nach, bekommt aber immer wieder das Verbot zu hören. Nachvollziehbar ist das für sie nicht. Dann handelte die Ismaningerin: „Ich konnte den Gedanken nicht ertragen, dass das Geschirr da immer noch ungespült steht", wird sie später dem Gericht erzählen.

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Trotz des Verbotes schleicht sie ins Gästehaus, spült alles und räumt es ordentlich in die Schränke. 90 Minuten dauerte die Aktion - sie sollte ihr mindestens neun Monate Arbeitslosigkeit bescheren. Schon am nächsten Tag muss sie ihren Arbeitsplatz räumen, sie erhält eine außerordentliche Kündigung. Drei Monate lang bekommt sie gar kein Geld vom Arbeitsamt, dann das geringere Arbeitslosengeld. Damit gipfelt der Streit mit dem Arbeitgeber. Bereits im Juni 2009 hatte sie wegen eines verschwundenen Ordners, der später wieder auftauchte, eine Abmahnung bekommen.

Im Juli folgte ohne Begründung die Änderungskündigung. Aus der Tiefbau-Abteilung, in der sie 14 Jahre lang gearbeitet hat, wurde sie zur Geschäftsleitung versetzt: Damit verdiente sie netto 100 Euro weniger im Monat. „Dort gab man mir nur noch wenige Aufgaben. Und die unterforderten mich", klagt Welsch. Im August dann die Eskalation mit dem Geschirr - es folgte die Klage.

Das Arbeitsgericht gab der Ismaningerin Recht. „Wahnsinn!", rief sie gestern erleichtert und fiel Ehemann Heinz nach der Urteilsverkündung um den Hals. Dieser hatte versucht, seine Frau zu einem Vergleich mit der Gemeinde zu bewegen: „Ich hatte die Nerven nicht mehr." Doch Martha Welsch wollte kämpfen: „Ich war mir keiner Schuld bewusst. Ich habe nichts Unrechtes gemacht." Zudem schlug Aschheim das Vergleichsangebot von Welschs Anwalt aus. Das wollte Aschheim nicht. Jetzt ist das Urteil gefallen - gegen die Gemeinde. Sie trägt die Verfahrenskosten und muss 9800 Euro Gehalt nachzahlen.

Die 54-Jährige will der Gemeinde schon heute ihre Arbeitskraft wieder anbieten: „Mal sehen, was man für mich hat." Ob man Martha Welsch im Aschheimer Rathaus wieder einstellt, ist allerdings fraglich. Geschäftsleiter Manfred Durner kündigte gestern an, in die nächste Instanz zu gehen.

A. Ganssmüller-Maluche

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