Oberschleißheim - Mit 3,47 Promille dem Tode näher, als dem Leben, ist ein Azubi (18) aus Haag bei Freising am S-Bahnhof Oberschleißheim von der Polizei aufgefunden worden - und auf die Beamten losgegangen.

Seiner Sinne nicht mehr Herr, attackierte der 18-Jährige die Beamten, beleidigte sie und drohte schließlich, sich vor den nächsten Zug zu schmeißen. Wegen fahrlässigen Vollrausches musste sich der Heranwachsende jetzt vor dem Amtsgericht Freising verantworten.
Schlechte Nachrichten für jeden, der meint, volltrunken mit Schuldunfähigkeit durch zu kommen. Zwar gilt als nicht zurechnungsfähig, wer mehr als ein ihm zumutbares Maß an Alkohol intus hat. Doch das Gesetz weiß sich auch in solchen Fällen zu helfen und stellt den Vollrausch an sich unter Strafe.
Den durchaus überrascht wirkenden Angeklagten erklärte Jugendrichter Boris Schätz die Sache wie folgt: „Das Gesetz ist als strafrechtliche Norm für den Fall gedacht, dass sich jemand nach dem Motto betrinkt: Jetzt saufe ich mir einen an und erschieß´ dann meine Frau…“
Dem Gericht versicherte er, sich bestimmt nicht mit Suizid-Gedanken getragen zu haben. Eine psychiatrische Behandlung schien offensichtlich nicht angeraten. Zu keinem Zeitpunkt auch habe er wirklich vorgehabt, die Polizisten mit seinen Doc Martens bewehrten Füßen zu traktieren. Sein Verhalten müsse wohl der „extremen Alkoholisierung geschuldet werden, vermutete er.
Richter Schätz folgte der Empfehlung der Staatsanwältin und verurteilte den nicht vorbelasteten Azubi zur Zahlung eines halben Monatseinkommens. Auf die von der Jugendgerichtshilfe angeregte Verfahrenseinstellung ließ er sich aus prinzipiellen Erwägungen nicht ein. Weder für vermehrt um sich greifende Auswüchse unmotivierter Gewaltkriminalität noch für Gewalt gegen Polizeibeamte vermag Schätz Verständnis aufzubringen. „Vielleicht haben Sie als Punker negative Erfahrungen mit Uniformierten. Die Polizisten tun aber auch nur ihren Job.“
Mit ungläubigem Staunen hatte Schätz zuvor auf den Grad der Alkoholisierung des 18-Jährigen reagiert. „Bei 3,47 Promille sind zur Ausnüchterung rein rechnerisch 31 Stunden nötig.“
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