Hohenbrunn - Aus Ärger über hohe Friedhofsgebühren hat Hans Kotter (82), 48 Jahre lang Mitglied des Hohenbrunner Gemeinderats, eine Normenkontrollklage angestrengt - und gewonnen. Doch statt billiger könnte es teurer werden.
Bei der erneuten Kostenkalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) ist herausgekommen: Wenn Hohenbrunn kostendeckend fahren möchte, müssten die Gebühren im Vergleich zur verurteilten Satzung nochmals angehoben werden. Um das zu verhindern, hat die CSU beantragt, keine hundertprozentige Deckung der tatsächlichen Kosten einzufordern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich diesen Vorschlag unterstützt, der am Donnerstag vom Gemeinderat verabschiedet werden soll.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Friedhofsgebührensatzung für unwirksam erklärt. Moniert wurde von den Richtern, dass die Satzung sich nicht an die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes hält. Über die Höhe der Gebühren haben die Richter keine Aussage getroffen.
Die hat jetzt im Auftrag der Gemeinde der BKPV ausgerechnet. Eine normale Beisetzung wäre nach der alten Satzung auf 1337 Euro gekommen. Nach der neuen Kalkulation wäre es noch 300 Euro teurer. BKPV-Mitarbeiter Herbert Micheler begründete das etwa damit, dass bei der Nachkalkulation der vergangenen Jahre weniger Beisetzungen waren. Neu wäre in der Satzung, dass die Gebühren für Aufbahrung, Benutzung der Aussegnungshalle für die Trauerfeier und Bestattungsgebühren geteilt werden sollen. Da das Einstellen des Sarges ins Leichenhaus nunmehr pro Tag und nicht pauschal abgerechnet wird, kommt hier eine Kostenmehrung zusammen. „Manche Siege kommen teuer“, merkte Ingrid Kaps (CSU) an. Das Urteil habe dazu geführt, dass die Gebühren noch höher ausfallen würden. „Wir möchten nicht, dass die Bürger das zu tragen haben.“
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