Schongau - Eine grausame Tat erschüttert Schongau: Mit einem abgebrochenen Besenstiel haben fünf Jugendliche brutal auf einen 54-jährigen Spaziergänger eingedroschen.

© Barbara Schlotterer-Fuchs
Der Tatort: Das Frauentor an der Schongauer Stadtmauer
Es ist eine Tat, die an brutale Übergriffe Jugendlicher erinnert, die sich in jüngster Zeit gehäuft haben. Eine Tat, die man mit einer großen Stadt verbindet, nicht jedoch mit dem 12 000 Einwohner-Idyll Schongau – bis jetzt. Am Sonntagabend geht der 54-Jährige an der historischen Stadtmauer spazieren. Am Frauentor, dem Eingang zur Schongauer Altstadt, lauern die fünf Schongauer ausländischer Herkunft gegen 20 Uhr dem Mann auf. Sie wollen ihn ausrauben, wollen sein Geld. Der 15-Jährige wartet mit seinem Holzstock, die anderen vier im Alter von 15 bis 17 Jahren verstecken sich hinter einem Gebüsch – sie wollen dem Überfall zusehen und notfalls ihrem Spezl zu Hilfe kommen, falls er mit seinem Opfer nicht fertig wird.
Die Polizei kann vier der Täter noch in der Schongauer Altstadt ergreifen, der fünfte ist namentlich bekannt. Kurz darauf jedoch müssen die Polizeibeamten die Täter schon wieder freilassen. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hat keinen Haftbefehl beantragt. Ermittelt wird gegen die fünf Täter wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung.
Erschütternd an dieser Tat, mit der das Thema Gewalt eine neue Dimension erreicht, ist vieles. Das Alter der Täter – sie sind alle noch keine 18 Jahre alt. Die Willkür. Der Tatort in der ländlichen Idylle. Und die Tatsache, dass sich das gefährliche Schläger-Quintett weiter auf freiem Fuß befindet. Eine Tatsache, die Angst macht in der kleinen Stadt Schongau. „Man traut sich schon nicht mehr raus“, meint eine verängstigte Seniorin am Tatort.
Dass die Jugendlichen nicht festgehalten werden konnten, begründet die Staatsanwaltschaft München II mit der aktuellen Gesetzeslage. Demnach bestehe keine Wiederholungsgefahr, „die Jugendlichen sind bisher so gut wie nie strafrechtlich in Erscheinung getreten“. Weil alle gestanden haben, bestehe auch keine Verdunkelungsgefahr. Ebenso wenig Fluchtgefahr – alle konnten einen gemeldeten Wohnsitz vorweisen. Sieh: „Fluchtgefahr ist als Haftgrund bei Jugendlichen nur unter engen Voraussetzungen gegeben.“
Wünscht sich die Staatsanwaltschaft, in so einem Fall härter durchgreifen zu können? Dazu will Oberstaatsanwältin Regina Sieh keine Auskunft geben, deutet nur vorsichtig an: „Uns sind da die Hände gebunden.“
von Barbara Schlotterer-Fuchs
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