Schongau - Nach einer negativen Schufa-Auskunft platzte ein beantragter Kredit und ein Schongauer konnte die Rechnung einer Autoreparatur nicht bezahlen. Das brachte dem 38-Jährigen eine Anklage wegen Betrugs vor dem Weilheimer Amtsgericht ein.

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Der Richter hat gesprochen: Der Schongauer wurde wegen Betrugs verurteilt. Foto: mzv-archiv
Der Angeklagte brachte am 24. September 2009 sein Fahrzeug zur Reparatur in ein Schongauer Autohaus, konnte aber die Rechnung in Höhe von 2 085 Euro nicht bezahlen. „Ich hatte zuvor einen Kredit bei meiner Bank beantragt“, erklärte der Handwerker die Hintergründe, „weil aber die Schufa-Auskunft negativ war, wurde mir dann dieser Kredit nicht gewährt.“
Das hatte freilich einen Grund: Der Angeklagte hatte bereits ein Jahr zuvor den sogenannten Offenbarungseid geleistet und ist hoch verschuldet. Der Kfz-Meister sagte als Zeuge aus, dass er dem Angeklagten das reparierte Auto im Vertrauen auf seine Zusage, dass er in einigen Tagen die Rechnung bezahlen würde, herausgegeben habe. „Aber bis heute warte ich auf mein Geld.“
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