Schongau - Der Inhaber zweier Fahrschulen aus dem Schongauer Land muss sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Weilheim verantworten. Er hatte im April 2011 betrunken einen schweren Unfall verursacht - und seine Beifahrerin schwer verletzt zurückgelassen.

© Archivbild: Hans-Helmut Herold
In diesem völlig zerstörten Porsche hatte der Fahrschulbesitzer seine schwerverletzte Beifahrerin zurückgelassen und war in den Wald geflüchtet.
Dass K. nicht zum ersten Mal einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist: Das ist eine Tatsache, die jetzt erschwerend auf ein ganzes Paket von Anklagepunkten draufgepackt werden muss, wenn sich Horst K. morgen für seine Tat vor dem Weilheimer Amtsgericht verantworten muss.
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Ab 8.45 Uhr sitzt Horst K. auf der Anklagebank. Wegen gefährlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Vier Anklagepunkte, mindestens sechs Zeugen und ein Gutachter: Die Verhandlung gegen Horst K. dürfte nicht eben mal so abgehandelt sein.
Was das Strafmaß anbelangt, gibt sich Wilfried Wittig, Direktor des Amtsgerichts Weilheim zurückhaltend. Dies sei schwer abzuschätzen, weil viele verschiedene Faktoren wie etwa einschlägige Vorbelastungen beim Strafmaß berücksichtigt werden müssten. „Das Spektrum reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren“, so Wittig auf Anfrage der Schongauer Nachrichten. Die Lizenz als Fahrschullehrer dürfte dieses Mal aber für immer weg sein.
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