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Nach Horror-Unfall: Fahrlehrer aus dem Schongauer Land vor Gericht

Nach Horror-Unfall: Fahrlehrer vor Gericht

Schongau - Der Inhaber zweier Fahrschulen aus dem Schongauer Land muss sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Weilheim verantworten. Er hatte im April 2011 betrunken einen schweren Unfall verursacht - und seine Beifahrerin schwer verletzt zurückgelassen.

© Archivbild: Hans-Helmut Herold

In diesem völlig zerstörten Porsche hatte der Fahrschulbesitzer seine schwerverletzte Beifahrerin zurückgelassen und war in den Wald geflüchtet.

Es ist ein Tag, den die Ersthelfer, der Rettungsdienst, die Polizei und nicht zuletzt die schwerverletzte Beifahrerin nie vergessen werden: Am Abend des Karfreitags 2011 verursacht Horst K. (Name von der Redaktion geändert) auf der B 17 bei Engen/Steingaden einen Unfall. Horst K’s Porsche stößt mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Doch sowohl den verletzten Fahrer dieses Autos als auch seine schwerverletzte Beifahrerin lässt er einfach am Unfallort zurück.

Horst K. selbst büxt aus. Er flüchtet in den Wald, wo ihn Helfer später aufgreifen. Die Polizei stellt Alkoholgeruch bei dem Mann fest, der eigentlich vor allem im Straßenverkehr mit gutem Beispiel vorangehen soll: Horst K. führt zwei Fahrschulen im Schongauer Land. Gerade eben erst hat er seine Lizenz wiederbekommen - schon vor diesem schicksalsträchtigen Tag war Horst K. immer wieder mit Alkohol hinterm Steuer erwischt worden. Im Oktober 2006 hatte Horst. K. das Landratsamt Weilheim-Schongau verklagt, um wieder an seine Lizenz zu kommen. Vor dem Gericht in München bekommt er eine Abfuhr. Die Fahrschule bleibt geschlossen - und öffnet erst Jahre nach den erwiesenen Trunkenheitsfahrten im Herbst 2010 wieder mit Hauptsitz und Filiale im Schongauer Land ihre Pforten.

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Doch offenbar kann Horst K. auch nach dieser Lektion die Finger nicht vom Alkohol lassen. Nur, dass dieser Alkoholfahrt am Karfreitag 2011 schwere Folgen hat. Die Beifahrerin von Horst K. ist schwerverletzt, muss mit dem Hubschrauber ins Unfallklinikum Murnau geflogen werden. Vor allem die 29-Jährige aus Peiting ist es auch, die bis heute mit den körperlichen und seelischen Schäden zu leben hat.

Dass K. nicht zum ersten Mal einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist: Das ist eine Tatsache, die jetzt erschwerend auf ein ganzes Paket von Anklagepunkten draufgepackt werden muss, wenn sich Horst K. morgen für seine Tat vor dem Weilheimer Amtsgericht verantworten muss.

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Ab 8.45 Uhr sitzt Horst K. auf der Anklagebank. Wegen gefährlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Vier Anklagepunkte, mindestens sechs Zeugen und ein Gutachter: Die Verhandlung gegen Horst K. dürfte nicht eben mal so abgehandelt sein.

Was das Strafmaß anbelangt, gibt sich Wilfried Wittig, Direktor des Amtsgerichts Weilheim zurückhaltend. Dies sei schwer abzuschätzen, weil viele verschiedene Faktoren wie etwa einschlägige Vorbelastungen beim Strafmaß berücksichtigt werden müssten. „Das Spektrum reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren“, so Wittig auf Anfrage der Schongauer Nachrichten. Die Lizenz als Fahrschullehrer dürfte dieses Mal aber für immer weg sein.

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