Peiting - Rechtlich vorgehen will die Marktgemeinde gegen den von der Regierung von Oberbayern genehmigten Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in Langenried.
Wie berichtet, hat die Regierung von Oberbayern im Juli vergangenen Jahres das von Pilot Michael Riedel betriebene Fluggelände für Ultraleichtflugzeuge in Peiting-Langenried genehmigt. Diese Entscheidung sorgt bis heute zum Teil für Verwunderung, weil sowohl die Gemeinde Peiting als auch das benachbarte Steingaden beim Anhörungsverfahren den Flugplatz abgelehnt hatten.
„Ich schlage vor, dass wir die Klage aufrecht erhalten, weil wir wissen wollen, wer Recht hat“, sagt Rathauschef Michael Asam kämpferisch. „Denn ich glaube, dass die Sachlage unzureichend geprüft worden ist.“
Nach Information der Rechtsanwälte habe eine Klage aber nur Erfolg, wenn die Gemeinde in ihren „eigenen Rechten“ bzw. der gemeindlichen Selbstverwaltung durch den Flugplatz verletzt sein. „Die vom Markt genannten Gründe können diese Prämisse nicht erfüllen“, teilt die Anwaltskanzlei jedoch mit.
Am ehesten habe nach Ansicht der Experten eine Klage Erfolg, wenn sie sich darauf beziehe, dass sich das Luftamt Südbayern „nicht in der gebotenen Weise“ mit dem Sachverhalt und den unterschiedlichen Gesichtspunkten auseinander gesetzt habe.
Das Festhalten an der Klage befürwortet unter anderem auch Alfons Rohrmoser (CSU): „Mich interessiert das Urteil, weil da draußen gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinde ein Flugplatz mit allem drum und dran entstanden ist, ohne dass wir mitreden dürfen“, sagt er. Es könne doch nicht sein, so Rohrmoser weiter, dass bei einem ganz normalen Stadel im Ort von der Regierung von Oberbayern unzählige Auflagen gemacht werden, solch ein Flugplatz aber einfach genehmigt werde.
Um Rechtsklarheit zu erlangen und die Gründe für die Genehmigung des Fluggeländes zu erfahren, beschreitet die Gemeinde jetzt den Klageweg gegen die Regierung. Fünf Gegenstimmen votierten gegen dieses Vorhaben.
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