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Sexueller Missbrauch an Elfjähriger

Landsberg - Zu einem Jahr und acht Monaten Haft wurde ein 31-Jähriger wegen sexuellem Missbrauchs verurteilt. Er hatte sich vor acht Jahren an einer damals Elfjährigen vergangen.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Daum sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige die damals Elfjährige sexuell missbraucht und später noch bedroht hatte. Mit ihm auf der Anklagebank saß eine 37-jährige Frau, die bei der Tat mitgewirkt hatte. Sie wurde zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bei der Verhandlung zeigten sich die Angeklagten geständig. Demnach war offenbar die Frau, die zur Untermiete im Haus der Eltern der damals Elfjährigen gewohnt hatte, die treibende Kraft. Beide hatten vereinbart, das Kind beim Liebesspiel zusehen zu lassen. Und so ließ sich der Landwirt, der im Nachbarhaus wohnte, die Augen verbinden und legte sich nackt auf eine im Wohnzimmer hergerichtete Liegewiese. Das Mädchen wurde inzwischen unter dem Vorwand, zusammen eine Party zu besuchen, Duschen geschickt und kam dann kurze Zeit später, nur mit einem Handtuch bekleidet, am Wohnzimmer vorbei. Hier wurde sie von der Angeklagten aufgefordert, den Landwirt zu küssen und ihn zu berühren. Dies tat sie auch und ließ dann kurze Zeit später von ihm ab und ging auf ihr Zimmer.

Wie der Landwirt nun vor Gericht schilderte, sei er damit einverstanden gewesen, auch wenn er sich wohl bewusst war, dass dies verboten sei: „Wenn aber alles freiwillig passiert, kann es ja keine Straftat sein.“ Zumal das Mädchen angeblich in die Vorgehensweise eingeweiht war. Sie soll, so der Landwirt, bereits am Nachmittag bei einem Besuch im Stall des Angeklagten gesagt haben: „Heute werde ich dich noch vernaschen.“ Zudem habe er ein Telefonat zwischen dem Mädchen und ihrer Freundin belauscht, in dem sie Gleiches schilderte.

„In meinen Augen war es Vergewaltigung, was da mit mir passiert ist. Auf meinem Mist ist das jedenfalls nicht gewachsen“, so der Landwirt. Die Angeklagte sei später zu dem Mädchen ins Zimmer gegangen und habe gesagt: „War doch alles nicht so schlimm“, und gab der Elfjährigen reichlich Alkohol zu trinken.

Die Mutter der Elfjährigen, die zur Tatzeit nicht zu Hause war, hatte unterdessen aus Sorge um den Angeklagten, der unter offener Bewährung stand, auf eine Anzeige verzichtet. Zwar sei sie mit ihrer Tochter mehrfach zur psychologischen Betreuung gegangen, dennoch hätte sie sich immer mehr von ihr abgekapselt. Sie selbst schob das Verhalten ihrer Tochter auf die damals laufende Scheidung zurück. Erst als sich ihre Tochter vor gut einem Jahr ihr offenbarte, sei sie zur Polizei gegangen.

Wie sehr die heute 20-Jährige unter den Ereignissen leidet, zeigt der Umstand, dass sie sich auch acht Jahre nach dem Vorfall immer wieder die Haut an den Armen aufschneidet und psychologische Betreuung benötigt: „Ich wünschte mir, ich würde endlich stationär aufgenommen werden“, sagte sie.

Letztlich blieb das Amtsgericht in seinem Strafmaß unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 26 Monaten für den Angeklagten sowie ein Jahr und elf Monate für die Frau. Beide Strafen sollten ohne Bewährung verhängt werden, so der Antrag der Staatsanwaltschaft.

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