Rottenbuch - Geriet ein 21-Jähriger aus Rottenbuch aus pubertärer Neugier ins Visier der Kriminalpolizei? Ja – so entschied jetzt das Weilheimer Jugendgericht zugunsten des Angeklagten.
Der junge Mann, der sich wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie in drei Fällen vor dem Weilheimer Jugendgericht verantworten musste, war nach Ansicht des Kripobeamten „nicht der typische Kinderpornografen-Jäger, sondern suchte vielmehr im Internet nach normalen Pornos“.
Das räumte der Angeklagte ein: Er habe im vergangen Jahr im Internet 97 „ganz normale Pornos“ herunter geladen und in einem Extra-Ordner gespeichert. Weil er dabei aber auch mehrere Video-Dateien mit abscheulicher Kinderpronografie im Internet herunter lud und in einer Tauschbörse zur Verfügung stellte, wurde die Kripo auf ihn aufmerksam und durchsuchte das Elternhaus des Handwerkers. In seinem Zimmer wurden sein PC und die Festplatte sichergestellt.
Richterin Anna-Lena Klein hielt dem Rottenbucher zwar einige Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten, Diebstahls und Sachbeschädigung vor und außerdem eine Moralpredigt, kam aber nach dessen eingehender Vernehmung zu dem Schluss, dass keine vorsätzliche Straftat vorliege. Sie stellte aus diesem Grund das Verfahren gegen den 21-Jährigen ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen ein.
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