Starnberg - Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Pfandkehr: Um die Vorwürfe gegen einen 21-Jährigen aufzulisten, brauchte die Staatsanwältin vor dem Amtsgericht Starnberg fast zehn Minuten.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich der junge Mann offenbar fast einmal quer durchs Strafgesetzbuch gearbeitet zu haben. Dennoch war das Gericht milde: Es verhängte eine Bewährungsstrafe. Bis auf den Diebstahl von 510 Euro und einer Scheckkarte, die er einer Freundin geklaut haben soll, räumte der junge Mann alle Taten ein. Sein Kommentar zur Anklageschrift: „Im Nachhinein nicht toll.“
Im Sommer 2010 musste sein Mitsubishi Colt in Gilching zur Reparatur. Als er die Rechnung von rund 900 Euro nicht bezahlen konnte, behielt die Firma das Auto als Pfand. Der junge Mann akzeptierte dies nicht, drang nachts aufs abgesperrte Firmengelände ein und holte sich sein rollendes Wohnzimmer zurück - wobei er auch noch ein weiteres Fahrzeug sowie den Zaun beschädigte. Gesamtschaden: knapp 1600 Euro.
Im September klaute er dem Kellner einer Wörthseer Pizzeria den Geldbeutel samt 480 Euro Bargeld und EC-Karte. Tanken konnte er mit der Karte aber nicht - der Kellner hatte sie sperren lassen. Dass er seine Freundin bestohlen habe, wies er von sich: „Mit der habe ich am gleichen Tag doch geschlafen!“
Jugendrichterin Anneliese Plattner und die Jugendgerichtshilfe stellten die enorme Unreife des jungen Mannes und seine beträchtliche kriminelle Energie fest. Gemäß §27 Jugendstrafgesetz verhängte das Gericht eine Jugendstrafe in unbestimmter Höhe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem bekam der mittellose 21-Jährige einen Bewährungshelfer. Schadenswiedergutmachung wird er erst leisten können, wenn er Arbeit gefunden hat.
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