516.03.09|Lkr. Starnberg|Lkr. Starnberg|3
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Landkreis Starnberg - Der Kreistag Starnberg lehnt Geschäftsreiseflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen weiter ab. Das macht er in einer Stellungnahme zur geplanten LEP-Änderung deutlich.
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll Sonderflughafen bleiben und nichts anderes: Mit diesem Tenor haben die Mitglieder des Kreistags gestern eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) im Teilbereich Ziviler Luftverkehr beschlossen. Dem Geschäftsreiseflugverkehr erteilten die Kreisräte erneut eine Absage.
„Das LEP ist von vorne bis hinten von Unklarheit geprägt“, sagte Rechtsanwalt Tobias Lieber den Kreisräten. Auch die Änderungsvorschläge seien „zahlreichen Interpretationen zugänglich“. Lieber hatte im Auftrag des Kreistags die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums zur LEP-Änderung unter die Lupe genommen.
Die Änderungsvorschläge haben bereits in einigen Gemeinden und bei den Bürgerinitiativen gegen Fluglärm für Aufregung gesorgt (wir berichteten). Zentraler Punkt der Diskussion ist der Satz im LEP: „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden.“ Die Frage ist nun, ob der Begriff „Bestand“ auch den Geschäftsreiseflugverkehr enthält.
Im LEP-Entwurf wird Oberpfaffenhofen zudem in einem Atemzug mit dem internationalen Flughafen München als Verkehrslandeplatz für die Allgemeine Luftfahrt genannt. Daraus könne man die Tendenz ablesen, dass Oberpfaffenhofen schon eine Funktion als Verkehrslandeplatz habe und nicht nur als Werks- und Forschungsflughafen, so Lieber.
Der Rechtsanwalt legte einen Katalog mit fünf Punkten vor, der von den Kreisräten fast einstimmig angenommen wurde. „Der Vorschlag enthält alles, was gut und richtig ist“, sagte etwa Peter Unger (Grüne). Einzig Thomas Reich (FW) stimmte dagegen. Die FDP hatte zuvor einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht, der in Liebers Vorschlag aufging.
In den fünf Punkten betonen die Kreisräte, dass der Sonderflughafen als Werks- und Forschungsflughafen erhalten bleiben soll. Geschäftsreiseflugverkehr soll dauerhaft ausgeschlossen bleiben. Im LEP soll zudem unmissverständlich dargestellt werden, dass mit „Bestand“ nicht der Status Quo auf dem Sonderflughafen gemeint ist, sondern der Zustand vor der Änderungsgenehmigung, mit der die Regierung von Oberbayern am 23. Juli 2008 Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen erlaubt hat.
Zu guter Letzt wollen die Kreisräte klargestellt wissen, dass die Region durch den internationalen Verkehrsflughafen München bereits für die allgemeine Luftfahrt erschlossen ist und die allgemeine Luftfahrt in Oberpfaffenhofen nichts verloren hat. Die Stellungnahme geht nun an das Bayerische Wirtschaftsministerium und den Regionalen Planungsverband.
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