Feldafing/Starnberg - Hermann Keller (64), pensionierter Kriminaler, beantragt einen Personenbeförderungsschein, um Krankentransporte fahren zu dürfen. Das hätte ihn fast den Führerschein gekostet.

Der frühere Hauptkommissar (64) aus Feldafing wollte Verlegungsfahrten von Liegendkranken für das BRK Starnberg erledigen. Dazu brauchte er die Erlaubnis zur Personenbeförderung. Um diese zu bekommen, musste er ein ärztliches Attest vorlegen.
Der Betriebsarzt des bayerischen Taxigewerbes hatte keine Einwände gegen die Erteilung der Erlaubnis. Dennoch zweifelte die Führerscheinstelle im Landratsamt an Kellers Fahrtauglichkeit. Die Beamten sorgten sich um die Nebenwirkungen der Medikamente. Jetzt stand auch sein Führerschein auf dem Spiel. Die Behörde schickte ihn zum Verkehrsarzt also zu einem Institut, das auch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchführt. Hätte das nicht getan, hätte er den Führerschein verloren.
"Der Sachbearbeiter hätte sich mit dem Betriebsarzt des Taxigewerbes, der das Gutachten ausgestellt hat, und dem Antragsteller kurzschließen sollen, um Zweifel auszuräumen. Damit hätte man dem Betroffenen viel Zeit, Nerven und Gebühren erspart", sagt ADAC-Verkehrsexperte Martin Mühlbauer.
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