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Üblich oder Tierquälerei?

Weßling - Eine 44-jährige Frau aus Icking soll ihre Pferde misshandelt haben. Wegen Tierquälerei muss sie sich jetzt vor Gericht verantworten.

Zwei Verhandlungstage hat das Amtsgericht Starnberg sicherheitshalber angesetzt, um einen komplexen Fall möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz strafrechtlich abzuarbeiten. Eine 44-jährige Pferdebesitzerin aus Icking wird beschuldigt, dreien ihrer Tiere durch unsachgemäße Haltung und Führung Leid zugefügt zu haben. Der im Juni 2011 erfolgte Strafbefehlsantrag bezieht sich vor allem auf das Jahr 2010, als die Hausfrau ihre Tiere bei einer Pferdepension in Weßling untergebracht hatte. Dort sollen die acht-, neun- und elfjährigen Pferde laut Anklage dem „unsachgemäßen Einsatz von Sporen“, von allzu straffen „Schlaufzügeln“ und Reit-gerten durch die Besitzerin ausgesetzt gewesen sein. Zudem wird ihr vorgeworfen, ihre Tiere hätten unter zu wenig Auslauf sowie „dauerhaftem Bandagieren“ der Läufe in der Box zu leiden gehabt.

Zur Verhandlung geladen hat Richterin Christine Conrad etliche Zeugen, dazu zwei Gutachterinnen der Veterinärämter Fürstenfeldbruck und München sowie einen Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Die anwaltlich vertretene Angeklagte wies die Beschuldigungen in einer ersten Stellungnahme zurück und sprach von einer „absoluten üblichen“ Form des Umgangs mit ihren Pferden. Der Prozess dauert an.

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