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Unterbrechung des Verfahrens abgelehnt

313.10.09|Lkr. Starnberg|Lkr. Starnberg|13
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Artikel: Unterbrechung des Verfahrens abgelehnt

Oberpfaffenhofen - Das Verwaltungsgericht in München hat sich gestern gegen eine Unterbrechung des Verfahrens Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ausgesprochen.

Rechtsanwalt Joachim Krauß hatte den Antrag auf Vertagung gestellt. "Der Antrag kam sehr kurzfristig“, bemerkte Vorsitzender Richter Alexander Witzel. Krauß begründete sein Ansinnen damit, dass sich eine neue Ausgangslage ergeben habe und deshalb die politischen Gremien neu beschließen müssten. Des Weiteren beantragte er, das Verfahren aufzuteilen und nach Klägerinteressen getrennt zu verhandeln. „Dies wurde bereits von Rechtsanwalt Josef Schneider zu Beginn des Verfahrens beantragt. Da haben wir es abgelehnt“, erinnerte Witzel. Im Übrigen sei es sehr aufwändig, 18 Einzelverfahren wieder von vorne zu beginnen. Problematisch sei dies auch deshalb, weil sich dann ein anderes Richtergremium in die Materie neu einarbeiten müsse. „Wir haben alle sehr viel Arbeit in den Fall investiert. Bei einer Aufteilung geht außerdem der Synergieeffekt verloren.“

Im Anschluss standen wiederholt die Themen Lärm und Lärmschutz privater Kläger auf der Tagesordnung. Wie berichtet, fand seitens des TÜV eine Korrektur des Lärmgutachtens statt. „Der Gutachter hatte nicht falsch gerechnet“, sagte Witzel. Vielmehr gebe es verschiedene Verfahren, Lärmprognosen zu errechnen, was zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt habe. Welche Berechungsgrundlage allerdings die richtige ist, ließ sich auch gestern nicht feststellen. Letztendlich aber besteht Anspruch auf finanzielle Entschädigung beziehungsweise baulichen Schallschutz, sobald kontinuierlich 62 Dezibel Außenwerte und 30 Dezibel Innenwerte erreicht werden, so der Richter Er erinnerte außerdem an das Entgegenkommen des Luftamts Südbayern, in der Zeit von 19 bis 21 Uhr auf monatlich 200 Flugbewegungen zu verzichten. Wie berichtet, ließ sich die EDMO-Flughafenbetreibergesellschaft neu auf 80 Flugbewegungen während der Abendstunden ein. Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch und am morgigen Donnerstag, jeweils 9 Uhr, fortgesetzt.

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