Landkreis - Ein Unternehmer aus Landkreis hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil er nicht als Verkehrsrowdy gelten wollte. Er wurde freigesprochen.

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am 16. März 2011 nach 13 Uhr mit seinem Fahrzeug auf der Staatsstraße von Iffeldorf nach Penzberg einen vor ihm fahrenden Auto so dicht aufgefahren zu sein, dass dessen Fahrer nicht mehr das Kennzeichen ablesen konnte. Außerdem habe der Angeklagte immer wieder die Lichthupe betätigt, weil er den Fahrer aus Iffeldorf zwingen wollte, entweder schneller zu fahren oder ihn vorbei zu lassen.
Der Akademiker aus Iffeldorf sagte, dass seine siebenjährige Tochter im Fahrzeug „große Angst“ gehabt habe, als der Angeklagte zudem versuchte, ihn rechts zu überholen. Der Unternehmer bestritt die angeklagte Nötigung. Er führte aus: „Ein Auto überholte mich und zwei weitere Fahrzeuge, ich musste stark abbremsen, damit sich dieser Überholer vor mir einfädeln konnte.“ In Penzberg habe er nochmals wegen dieses Fahrzeugs abbremsen müssen.
Richter Martin Hausladen kam indes nach der aufwändigen Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass die Schuld dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann und sprach ihn auf Staatskosten frei.
Laut Strafbefehl, gegen er Einspruch eingelegt hatte, hätte der 48-Jährige 6000 Euro Geldstrafe zahlen und einen Monat Fahrverbot hinnehmen müssen.
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