Weilheim - Die „gravierenden Aufnahmen“, so der Richter am Weilheimer Amtsgericht, zeigten sexuellen Missbrauch unter Gewalteinwirkung von Kindern ab zwei Jahren
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Ende vergangenen Jahres eine „unbegrenzte Anzahl“ von Bildern sowie ein halbstündiges Video auf seinen PC herunter geladen und einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt zu haben.
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