Wolfratshausen - Untreue in einem besonders schweren Fall sowie Besitz von Kinderpornographie: Mit diesen Vorwürfen sah sich am Mittwoch der Ex-Kassier der Loisachtaler Bauernbühne konfrontiert.

Kassier bei der Loisachtaler Bauernbühne, Stadtratskandidat der Wolfratshauser SPD, Festwirt beim Wolfratshauser Starkbierfest 2008: Gestern fand sich ein 39-jähriger Wolfratshauser (2. vo. re.) auf der Anklagebank im Amtsgericht wieder. Foto: Archiv
Der ehemalige Kassier der Loisachtaler Bauernbühne ist am Mittwoch vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Amtsrichter Helmut Berger sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige mindestens 30 Mal in die Kasse der Bauernbühne gegriffen und nachweislich 22 810 Euro für sich privat verwendet hat. Polizeibeamte stellten zudem bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem PC des Angeklagten 129 Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt sowie 146 Fotos von entkleideten, minderjährigen Mädchen und Buben sicher.
Peter Maier (Name geändert) ist blass. Nervös kaut er an seiner Unterlippe, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest. Der berichtet en détail, wie Maier ab März 2007 Geld der Bauernbühne in der eigenen Tasche verschwinden ließ. Mal griff er in die Bargeldkasse, mal überwies er vom Vereinskonto bei der Sparkasse 2500 Euro auf sein eigenes Konto. Letzteres tat er an seinem 38. Geburtstag – und erschien am Abend bei einer Bauernbühnen-Veranstaltung nach Erinnerung des Vorsitzenden Ludwig Gollwitzer „mit neuem Mantel, neuem Hemd und neuer Krawatte“.
Auch in der polizeilichen Vernehmung im Herbst 2008 hatte der gebürtige Wittenberger die Veruntreuungen ohne Wenn und Aber zugegeben. Genau genommen bestätigte Maier jedoch nur „den bereits geführten Tatnachweis“, gab Polizeioberkommissar Sebastian Bockhorni gestern zu Protokoll. Maier sah sich nach einer Wohnungsdurchsuchung mit einem zweiten Vorwurf konfrontiert: Auf seinem PC hatten Ermittlungsbeamte 129 Kinderpornofotos entdeckt, darunter eine Bilddatei, die einen Mann mit einem zirka vierjährigen, weinenden Mädchen beim Geschlechtsverkehr zeigt. Außerdem hatte Maier knapp 150 Fotos von nackten Mädchen und Buben auf der Festplatte gespeichert. „Grauenhafter Mist“, so der Kommentar von Richter Berger.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe – diese Forderung erhob der Staatsanwalt, der dafür plädierte, diese nicht zur Bewährung auszusetzen. Maiers Rechtsanwältin Ann-Charlott Wamsler wies darauf hin, dass der Angeklagte „nichts vertuscht und nichts beschönigt“ habe und eine günstige Sozialprognose vorweisen könne. Das Urteil: Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die Richter Berger für vier Jahre zur Bewährung aussetzte, außerdem muss Maier 1000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund überweisen und der Bauernbühne die veruntreuten gut 22 000 Euro in Monatsraten von mindestens 100 Euro zurückzahlen.
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