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Bad Tölz-Wolfratshausen – Eines der wesentlichen Ziele, den Kommunalen Prüfungsverband mit der Untersuchung der DTK-Affäre zu beauftragen, war, Beteiligte aufzuspüren, gegen die Schadensersatzforderungen gestellt werden können. Gut möglich, dass dieser Schuss nach hinten los geht. Denn, so der Prüfungsverband in ausgesprochener Klarheit: „Die Vergabe der Architektenleistungen für die bestehenden Gebäude (das Kasernen-Geviert, Anm. d. Red.) war rechtswidrig. Dasselbe gilt für die spätere Beauftragung der Architektenleistungen für das GTZ (Schnecke).“ <P>Mehrere Architektenverträge mit dem Büro Diethard Siegert haben die Prüfer eingesehen. Auftraggeber war jedes Mal Manfred Nagler, mal in seiner Funktion als Landrat und mal als DTK-Geschäftsführer (bis 31. Dezember 1998). Zitat Prüfungsbericht: „Wie es zu dieser Vergabeentscheidung kam, konnten wir nicht nachvollziehen. Dem Architekten Siegert wurde nicht nur die Planung des Landratsamts freihändig übertragen, sondern auch die Architektur für das GTZ.“ Verwundert stellt der Prüfer fest, dass die „Bindung an den Architekten Siegert“ in einem anderen Vergabeverfahren „ausdrücklich angegegeben“ wurde, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt erst einen Teilauftrag hatte. Eine öffentliche Ausschreibung wäre bei all diesen Aufträgen, Zitat, „zwingend“ vorgeschrieben gewesen, so der Bericht, da der Auftragswert von damals 200 000 ECU (die Vorgängerwährung des Euro) überschritten worden war. <P>Für den Landkreis ergibt sich dadurch nach Prüfer-Meinung das Risiko, selbst Ziel von Schadensersatzklagen zu werden, zum Beispiel von anderen Architekten. Außerdem sei ein Bußgeld gegen den Landkreis fällig, wenn die EU-Kommission „ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik“ einleiten würde. <P>Interessant ist, dass Landrat Nagler die Frage nach der Auftragsvergabe für Siegert bis heute nicht beantwortet hat, obwohl er seit 18. Dezember 2006 darüber Bescheid weiß. Davon unabhängig hat Siegert laut Prüfungsverband 550 000 Euro zu viel Honorar kassiert. K Joachim Braun <P>
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