Bad Tölz-Wolfratshausen - Haushalte, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, benötigen eine Kleinkläranlage. Doch wer eine solche Anlage betreibt, muss sie auch prüfen lassen – und zwar von einem privaten Sachverständigen.
Viele Betreiber halten sich aber nicht daran. Ihnen droht das Landratsamt nun eine empfindliche Geldstrafe an.
Obwohl die Gemeinden in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen haben, möglichst viele Haushalte an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen, liegt der Anschlussgrad in der Bevölkerung des Landkreises immer noch unter 95 Prozent. Mehr sei im Moment einfach nicht möglich, erklärte Landrat Josef Niedermaier bei einem Pressegespräch.
Grundstücksbesitzer, deren Anwesen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen investieren und eine Kleinkläranlage – also eine Grundstücks- oder Hauskläranlage – errichten, falls die so genannte Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird. „Bis Ende 2010 wird der Bau einer solchen Anlage noch bezuschusst. Wer eine braucht, sollte sich also sputen“, erklärte Niedermaier.
Leider halten sich aber nur die wenigsten an diese Regelung, stellt Breiter fest. Und das ist kein Kavaliersdelikt: Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Extremfall mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
Die letzte Warnung an die Betreiber von Kleinkläranlagen ist seitens des Landratsamts bereits ergangen: In den vergangenen Wochen seien entsprechende Aufforderungen verschickt worden, erklärte Behördenmitarbeiterin Breiter: „Wir wollen nicht, dass es tatsächlich so weit kommt. Deshalb hoffe ich, dass sich die betreffenden Personen schnellstmöglich um die notwendige Bescheinigung kümmern.“ (tf)
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