Lechrain - Mit einem eher ungewöhnlichen Zwist hatte sich das Landsberger Amtsgericht kürzlich zu befassen: Im südlichen Landkreis stritten sich zwei Nachbarn wegen einer am Balkon installierten Kamera nebst Mikrofon.

„Big Brother“ im Lechrain. Cartoon: Pfeffer
In dem Zivilverfahren unter dem Vorsitz von Richter Matthias Neumann verpflichtete sich der „Kameramann“ letztlich, die gesamte Aufzeichnungstechnik zu demontieren. Der Blickwinkel der Kamera habe laut Gerichtssprecher Alexander Kessler zunächst das Haus der Kläger auf der Schlafzimmerseite direkt erfasst und sei sogar an einen Festplattenrecorder angeschlossen gewesen, um nachts aufzuzeichnen.
Das wurde dem beobachteten Ehepaar dann doch zu bunt. Am Karfreitag erstattete es Anzeige, die Polizei rückte an, wenig später war das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daraufhin habe der beklagte Hobbyfilmer die Kamera geschwenkt - in Richtung seines Hauseinganges.
Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung an. Danach müsse ein bloßer „Überwachungsdruck“ nicht geduldet werden. „Und der lag im vorliegenden Fall angesichts der Vorgänge in der Vergangenheit auch tatsächlich vor“, so Richter Neumann. Berechtigte Interessen des filmenden Lechrainers seien nicht ausreichend ersichtlich gewesen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung und Rücksprache mit seinem Anwalt verpflichtete sich der „Kameramann“, die Aufzeichnungstechnik zu entfernen und die Verfahrenskosten zu übernehmen. „Bei einem Verstoß dagegen könnte er sogar wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches strafbar machen“, erläutert Kessler. Dies könne zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr führen.
Ob der nachbarliche Frieden nun wieder hergestellt ist, blieb offen. Die Nachbarn waren bereits in der Vergangenheit aus anderen Gründen aneinander geraten und hatten erst im März ein Schlichtungsverfahren durchgeführt.
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