Vaterstetten – Kochen und Cocktails waren seine Spezialität. Deshalb schlug sich ein Karibik-Bürger (39) in Vaterstetten mit seinen Fähigkeiten wacker durch.
Bis ihn sein vermeintlicher Adoptivsohn, das Kind von Freunden aus seiner Heimat, wegen sexuellen Missbrauchs anzeigte. Seit April sitzt der 39-Jährige in U-Haft. Am Dienstag begann vor dem Landgericht München II sein Prozess.
Angeblich hatte der Angeklagte mit dem jungen Burschen einvernehmlichen Sex gehabt – aber nicht etwa 80 Mal, wie in der Anklage stand, sondern nur wenige Male.
Grund für die Vorfälle war angeblich die Trennung von seiner deutschen Ehefrau. Sie hatte ihn nach einem heftigen Streit herausgeworfen. Er nahm seinen jungen Landsmann mit und wohnte fortan mit ihm in einem Zimmer einer Sozialeinrichtung, in der er täglich für die Bewohner kochte.
Mit seiner deutschen Ehefrau hat der 39-Jährige zwei Kinder (ein und vier Jahre). Darüber hinaus existiert in der Karbik noch ein Jugendlicher, dessen Vater der Angeklagte sein soll, es aber nicht zu sein glaubt. Mit dem Kind hat er aber in einer vaterähnlichen Beziehung jahrelang zusammengelebt.
Laut Anklage soll der 39-Jährige in Deutschland sein Opfer immer wieder mit der Androhung zum Schweigen gebracht haben, er werde das Kind nach Trinidad zurückschicken. Der Junge ging in Vaterstetten zur Schule.
Nachmittags und an den Wochenenden half er seinem Stiefvater im Lokal. Irgendwann kam es zu einem derartigen Streit, dass der junge Mann zur Polizei ging und das Verfahren gegen den 39-Jährigen in Gang brachte. Er selbst wurde in einem Wohnheim für Jugendliche untergebracht. Das Jugendamt Ebersberg übernahm seine Pflegschaft. Ein von der Behörde bestellter Rechtsanwalt verfolgt das Verfahren als Nebenkläger.
Die Übergriffe in aller Härte stritt der Angeklagte zu Prozessauftakt ab. Es habe hin und wieder Sex gegeben – aber stets im gegenseitigen Einvernehmen. Die in der Anklage hochgerechneten Übergriffszahlen stammen von den Angaben des Opfers. Wie alt der junge Mann nun tatsächlich ist, konnte gestern, zu Prozessauftakt, nicht herausgefunden werden. Bei der Strafzumessung spielt diese Frage aber eine nicht unerhebliche Rolle.
Ob der Jugendliche vor Gericht aussagen muss, hängt vom weiteren Verhalten des Angeklagten ab. Ansonsten existiert auch noch eine Videovernehmung. Der Prozess dauert an.
Von Angela Walser
Rubriklistenbild: © dpaDie Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.
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