Der Gedanke zählt: Die Absicht reicht schon für eine Verurteilung aus. Ein Münchner (21), der damals noch in Neuhaus wohnte, ist vom Jugendschöffengericht zu Freizeitarresten verurteilt worden. Zwei seiner nächsten Wochenenden wird er somit unter Aufsicht verbringen müssen.
In einer Münchner Diskothek hatte der 21-jährige Angeklagte mit einem 18-jährigen Kumpel aus Neuhaus von einem Unbekannten für 40 Euro zwei Gramm eines Aufputschmittels gekauft. Der Dealer hatte es als Amphetamin angepriesen.
Tatsächlich erwarben die beidenden Stoff Methylenedioxypyrovaleron (MDPV) – eine psychoaktive Substanz. MDPV ist als neue Designerdroge in der Szene bekannt, steht aber noch nicht auf der Liste der Betäubungsmittel. Nachdem die beiden Neuhauser das Zeug eingeworfen hatten, wurden sie von der Polizei erwischt.
vm




















