Franz Grausam (71) aus Kreuth ist enttäuscht. Zum zweiten Mal ist er am Mittwoch mit seiner Petition im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zur Installation einer Solaranlage gescheitert. Es ging im Kern um eine aufgeständerte Solaranlage, die Grausam vor fünf Jahren auf dem Garagendach seines Hauses in der Gemeinde Kreuth am Tegernsee installiert hatte. Die Gemeinde forderte den Abbau und berief sich darauf, dass aufgeständerte Solaranlagen nicht der örtlichen Gestaltungssatzung entsprechen. Der Kreuther ließ sich nicht beirren und reichte eine Petition ein. Im Mai 2012 kam der Ausschuss dann zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde im Recht sei. Der Kreuther installierte daraufhin eine variable Solaranlage, die ihren Neigungswinkel bei Bedarf ändert. Mit dieser Version reichte Grausam abermals eine Petition ein. Zudem argumentierte er mit einer Entscheidung des Bundes-Umweltministeriums, wonach solche Anlagen nicht untersagt werden dürften. Auch stützte er sich auf eine ähnliche Aussage des Innenministeriums. „Trotzdem hat das Landratsamt damals den Abbau angeordnet“, sagt Grausam. Der Ausschuss, so ein Sprecher des Landtags, sei der Meinung, dass Regularien der Gemeinde eingehalten werden müssten und die Argumente der Gemeinde zur Ortsgestaltungssatzung schlüssig seien. Über weitere Schritte will der 71-Jährige nun in aller Ruhe nachdenken. „Ich bin enttäuscht“, sagt Grausam. Letzlich müsse es doch so sein, dass das Bundesrecht Gültigkeit haben sollte.






















