Stegstreit: "Wir werden Einspruch erheben."

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    • 30.01.13
    • Tegernseer Tal
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Stegstreit: "Wir werden Einspruch erheben."

Tegernsee - Im Frühjahr will Tegernsees Bürgermeister Peter Janssen die Pflöcke für den Seeufersteg setzen. Er hat beim Landratsamt den Sofortvollzug beantragt. Entschieden hat die Behörde noch nicht. Vorsorglich kündigt Anlieger Kurt Rößle bereits Einspruch an.

Trübe Aussichten: Der Streit um den Steg erhitzt die Gemüter. Der Holzpfad würde von der Länd (unser Bild) am Ufer entlang bis zur Macke-Anlage führen. Foto: Andreas Leder

Trübe Aussichten: Der Streit um den Steg erhitzt die Gemüter. Der Holzpfad würde von der Länd (unser Bild) am Ufer entlang bis zur Macke-Anlage führen. Foto: Andreas Leder

200 Meter Ufersteg für eine Million Euro. Das erhitzt die Gemüter, auch im Tegernseer Stadtrat. 200 000 Euro koste allein der Umbau des kleinen Hafens eines privaten Bootsverleihers, moniert Andreas Obermüller (FWG): „Das ist ein Geschenk des Steuerzahlers.“ Die Mehrheit des Stadtrats sieht in dem Stegbau jedoch eine touristische Attraktion und erhofft sich wirtschaftlichen Aufschwung. Der Grundsatzbeschluss im Dezember 2010 fiel mit 11:5 Stimmen.

Alle Klagen der Anwohner gegen den Stegbau sind bisher von den Gerichten abgeschmettert worden. Zuletzt wies der Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Familie Reininger ab. Sie hatte vergeblich versucht, den Stegbau um ihr denkmalgeschütztes Bootshaus zu verhindern. Nach diesem Urteil hat Bürgermeister Peter Janssen beim Landratsamt den Sofortvollzug der bereits im Juli 2010 erteilten Genehmigung beantragt. „Wir prüfen die Sachlage derzeit“, erklärt Ernst Dieckmann, Pressesprecher des Landratsamtes. Es seien komplizierte Rechtsfragen zu klären.

Dabei geht es auch darum, ob die Stadt warten muss, bis endlich klar ist, ob eine weitere Berufung im Steg-Streit zugelassen wird. Derzeit warten noch fünf Anlieger, darunter das Herzogliche Brauhaus als Besitzer des leer stehenden Gasthofs Guggemos, auf Nachricht. Sie hatten wegen der Lärmbelastung geklagt und in erster Instanz verloren. Das war im Dezember 2011. Über den Antrag auf Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof noch immer nicht entschieden.

Kurt Rößle, Besitzer eines Geschäftshauses, will im Rechtsstreit um den Steg nicht klein begeben. Wenn das Landratsamt der Stadt den Sofortvollzug bewillige, „werden wir sofort Einspruch erheben“, macht Rößle klar. Seiner Ansicht nach spricht nicht nur der Lärmschutz gegen den Steg. „Er kann auch aus Gründen der Geologie nicht gebaut werden“, findet Rößle. Der Stegbau könne zu „subaquatischen Massenrutschungen“ führen. Zwar gebe es ein Gutachten zur Geologie, demzufolge keine Probleme zu erwarten sind, räumt Rößle ein. Doch auch dagegen wolle er vorgehen.

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