München/Mittenwald - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das mehrstündige Einpferchen eines Gefangenen in die winzige Zelle eines Polizeibusses für rechtswidrig erklärt.
Dieser Freiheitsentzug stelle einen schweren Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar, teilte das Münchner Gericht am Montag mit (Az. 10 B 08.2849).
Im Mai 2004 hatte die Polizei den späteren Kläger bei einer unangemeldeten Demonstration in Mittenwald (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) vorläufig festgenommen. Mit kurzen Unterbrechungen verbrachte der Mann etwa dreieinhalb Stunden in einer 77 mal 95 Zentimeter großen Zelle des Gefangentransporters; er hatte also nur 0,73 Quadratmeter Platz. Dies sei eine unzumutbare Freiheitsentziehung, da die Beamten den Kläger früher in eine größere Haftzelle hätten bringen können, meinten die Richter.
dpa
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