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München: Fünf Tage tot im betreuten Wohnen

Frau lag fünf Tage lang tot im betreuten Wohnen

Eine 78-Jährige stirbt nachts allein in einer vom Malteser Hilfsdienst betreuten Wohnanlage. Erst fünf Tage später entdeckt die beste Freundin der Frau deren Leichnam.

© fkn

Karin Röder-Steinberger (oben), hier im Schrebergarten ihrer besten Freundin, war Opernsängerin und sang bis zu ihrer Pensionierung im Chor des Bayerischen Rundfunks. Im Sommer 2009 zog sie ins St.-Vinzenz-Rondell im Münchner Stadtteil Neuhausen.

Warum hat niemand etwas bemerkt, fragt sich Henriette T. Doch dass betreutes Wohnen zwingend Sicherheit bietet, ist ein Trugschluss.

Als Henriette T. am 1. Januar mit ihrer Freundin Karin Röder-Steinberger telefoniert, ist die 78-jährige ehemalige Opernsängerin bestens aufgelegt. Und sie ist froh, denn T. verspricht ihr, am 6. Januar im St.-Vinenz-Rondell vorbeizukommen, jener betreuten Wohnanlage in Neuhausen, in der die Seniorin seit 2009 lebt. Gemeinsam wollen die Frauen Papiere ordnen. „Was Rechnungen und Behördendinge betraf, war sie ein totaler Chaot“, erzählt Henriette T. (64). Doch zu diesem Treffen kommt es nicht mehr.

Am Abend des 6. Januar schließt Henriette T. die Wohnung ihrer Freundin mit dem Zweitschlüssel auf. Sie hat eine böse Vorahnung. „Ich konnte sie am Telefon nicht erreichen, irgendwann habe ich die Flatter bekommen“, sagt sie. Zweieinhalb Stunden lang versucht T. ab 17.30 Uhr, beim Malteser Hilfsdienst jemanden zu erreichen. Der Wohlfahrtsverband betreut die Anlage, bietet auf Wunsch Pflege- und andere Hilfeleistungen an. Zwei Mal spricht Henriette T. auf die Mailbox der angegebenen Notfall-Handynummer. Niemand reagiert. Da handelt sie selbst.

Als sie gegen 20 Uhr den Gang im dritten Stock betritt, riecht sie es. „Der Verwesungsgeruch war deutlich wahrzunehmen“, sagt Henriette T. Als sie die Wohnung betritt, kommt ihr völlig apathisch „Wastl“, der Rauhaardackel ihrer Freundin, entgegen. Dann findet sie Karin Röder-Steinberger, im Bett liegend. Sie ist tot. Wie Gerichtsmediziner später feststellen, hat sie einen Schlaganfall erlitten, der zu einer Hirnblutung geführt hat. Karin Röder-Steinberger starb in der Nacht auf den 2. Januar 2012. Fünf Tage lang hatte niemand ihren Tod bemerkt.

„Ihre Kinder und Angehörigen wissen, für den Notfall, für kleine Hilfen im Alltag, ist jemand da. Welchen Service Sie in Anspruch nehmen, das entscheiden Sie“, heißt es auf der Internet-Seite des St.-Vinzenz-Rondells. „Die vermeintliche Sicherheit, die die Hochglanzbroschüren solcher Anlagen versprechen, ist einfach nicht gegeben“, sagt Henriette T.

Etwa 1300 Euro zahlte Karin Röder-Steinberger an den Vermieter für ihre knapp 50 Quadratmeter große Wohnung im Rondell, in dem es 220 Wohneinheiten gibt. Dazu kamen 80 Euro Betreuungspauschale für die Malteser. Kurz nachdem sie 2009 eingezogen war, entschied sie sich auch, den in der Pauschale inbegriffenen Hausnotruf anzunehmen. Mit dem kleinen Gerät sollte sie per Knopfdruck Hilfe organisieren, wenn ihr etwas zustößt. Pflegeleistungen benötigte sie noch nicht, auch wenn sie wegen ihrer Osteoporose starke Schmerzen hatte.

Viele Fragen stehen nach dem Tod der Frau, die einst mit Leonhard Bernstein zusammenarbeitete, im Raum. Warum fiel fünf Tage lang niemandem auf, dass die Frau, die sonst bis zu sechs Mal am Tag mit ihrem Hund Gassi ging, nicht erschien? Warum bemerkten Pflegekräfte den Geruch nicht, der aus ihrer Wohnung strömte? Immerhin gingen Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes mehrmals am Tag an ihrer Wohnung vorbei – auf dem Weg zu pflegebedürftigen Nachbarn. Warum erregte auch der Hund der alten Dame kein Aufsehen? Er muss gebellt und gewinselt haben. Hat der Hilfsdienst nicht die Pflicht, regelmäßig nach der Bewohnerin zu sehen? Und: Warum reagierte auf die Anrufe von Henriette T. unter der Notruf-Handynummer stundenlang niemand? T. kann nur den Kopf schütteln. Für sie ist das Geschehene „ein Skandal“.

„Es ist immer traurig, wenn jemand in einer Anlage stirbt, die wir betreuen“, sagt Malteser-Sprecher Wilhelm Horlemann. Frau Röder-Steinberger habe „ziemlich autark und zurückgezogen gelebt“. Auch am von den Maltesern angebotenen Freizeitprogramm habe sie nicht teilgenommen. Und: „Sie hat keine Leistungen von uns in Anspruch genommen.“ Wer eigenständig leben wolle, könne das, „ohne, dass alle zwei Tage angeklopft wird“, sagt er. Sprich: Im betreuten Wohnen gibt es regelmäßigen Kontakt nur zu jenen, die mehr als die Betreuungspauschale zahlen.

„Wofür kassieren die Malteser denn das Geld“, fragt sich Henriette T. „Es wäre doch ihre Pflicht, wenigstens nachzuschauen, wenn jemand, der sonst x-Mal am Tag mit dem Hund spazieren geht, plötzlich nicht da ist“, findet sie. Vor Weihnachten, erzählt T., sei ihre Freundin schwer gestürzt – und lange mit unübersehbaren Hämatomen im Gesicht herumgelaufen. „Da hätte sie doch jemand ansprechen müssen, ob sie Hilfe braucht.“

Die Malteser respektierten es, wenn jemand selbständig leben wolle, sagt Malteser-Bezirksgeschäftsführer Martin Lanzinger. „Auch wenn das zu einem wenig intensiven persönlichen Kontakt führt.“

Sicherheit hätte Karin Röder-Steinberger die Tagestaste am Notrufgerät geben können. Wer sie hat, gibt täglich durch Tastendruck eine Rückmeldung, dass alles in Ordnung ist. „Die Dame hat das aber stets abgelehnt“, sagt Lanzinger. Sie hatte nur den normalen Notruf gebucht, doch den konnte sie in der Nacht ihres Todes nach dem Schlaganfall offenbar nicht mehr betätigen.

Ihr Tod habe auch Tage später seinen Mitarbeitern nicht auffallen können, glaubt Lanzinger. Die Polizei, die zur Todesermittlung in die Wohnung gerufen wurde, habe bestätigt, dass Verwesungsgeruch vor der Wohnung nicht wahrnehmbar gewesen sei. Im Ermittlungsbericht der Polizei zum Einsatz am Abend des 6. Januar heißt es: „Vorwürfe gegen den Malteser Hilfsdienst sind definitiv auszuschließen.“

Dass niemand auf die Anrufe von Henriette T., die sich Sorgen machte, reagiert habe, sei auf eine bedauerliche Panne zurückzuführen, gibt Lanzinger zu. Normalerweise seien auf dem Band des Anrufbeantworters zwei Notfallhandynummern genannt. Der Ansagetext sei an diesem Tag falsch programmiert gewesen. Die angegebene Handynummer war nicht die der diensthabenden Pflegekraft. „Das kann man nicht beschönigen, das ist leider so“, sagt Lanzinger.

Pflegeexperte Claus Fussek wird deutlich: „Das Wort betreutes Wohnen ist in den meisten Fällen ein Etikettenschwindel“, sagt er. Wer einen Vertrag in einer solchen Anlage unterschreibt, dem rät er dringend, auch das Kleingedruckte zu lesen. Das Konzept des betreuten Wohnens sei „überflüssig“. „Wer zuhause bleibt und sich eine vernünftige ambulante Versorgung organisiert, kommt deutlich günstiger weg“, sagt Fussek.

Wie es mit dieser Gesellschaft weitergehen solle, hatte Karin Röder-Steinberger kurz vor ihrem Tod Henriette T. gefragt. „Es achtet ja keiner mehr auf den anderen.“ T. macht das nachdenklich. Ihr gehe es nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen. „Aber ich will nicht, dass so etwas auch anderen passiert“, sagt sie.

Caroline Wörmann

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