Handwerker verlangt 41,65 Euro für 40 Meter Anfahrt

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    • 08.08.12
    • München
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Elektriker verklagt Frau

Handwerker verlangt 41,65 Euro für 40 Meter Anfahrt

München - 40 Meter liegen zwischen dem Betrieb eines Elektrikers und der Wohnung seiner Kundin - dennoch verlangt er 41,65 Euro für die Anfahrt - und verklagt die Kundin.

Kleiner Schalter, großer Ärger: Der Elektriker aus der Nachbarschaft, der Elke Frenzel diesen Lichtschalter und zwei Steckdosen einbaute, verlangt für die 40 Meter lange Anfahrt 41,65 Euro.

Vor Gericht geht es um Schuld oder Unschuld, um viel Geld oder die Ehre - und manchmal einfach nur ums Prinzip. So wie im Fall der Münchnerin Elke Frenzel (34). Sie muss vor dem Amtsgericht um Anfahrtskosten von 35 Euro plus Mehrwertsteuer streiten - mit ihrem Elektriker, dessen Büro gerade mal 40 Meter von Frenzels Wohnung entfernt liegt. Dass es tatsächlich bis zur Klage gekommen ist, kann sie immer noch nicht fassen - „total absurd, die ganze Sache“.

Die Geschichte beginnt vergangenen November an einem Samstag in Haidhausen. Hier lebt Elke Frenzel mit ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung an der Steinstraße. Auf dem Rückweg vom Einkaufen kommt sie am Büro des Elektrikers vorbei. Da fallen ihr die Steckdosen und der Lichtschalter ein, die im frisch renovierten Bad noch fehlen. „Mein Freund war beruflich im Ausland“, sagt sie. „Ich habe mir nicht zugetraut, die Steckdosen selbst einzubauen, also ging ich spontan in das Büro.“ Ein Mitarbeiter nimmt den Auftrag an. „Ich sagte, dass ich direkt gegenüber wohne“, erinnert sich Frenzel. „Über Kosten wurde noch nicht gesprochen.“ Der Mitarbeiter wird sich später anders erinnern - er will die Kundin bereits im Gespräch auf die Anfahrtspauschale hingewiesen haben.

Doch zunächst läuft alles glatt: Der Auftrag wird einige Tage später erledigt, eine halbe Stunde braucht der Fachmann. Nach getaner Arbeit lässt er Elke Frenzel einen Auftragszettel unterschreiben. Mit dem Formular fragt er gleichzeitig ab, wie zufrieden sie mit seiner Arbeit war - Elke Frenzel kreuzt an „sehr zufrieden“. Was sie nicht gesehen haben will: Neben diesem Feld steht ein kleiner Kasten, überschrieben mit „An- und Abfahrtspauschale“. Dort ist anzukreuzen, wie weit der Auftragsort vom Büro entfernt ist - in Elke Frenzels Fall gilt die Kategorie „Umkreis bis 10 Kilometer“. Eine konkrete Summe wird nicht genannt. Als auf der Rechnung dann die Anfahrtspauschale auftaucht, fällt Elke Frenzel aus allen Wolken. „Mich hat niemand darauf hingewiesen“, sagt sie. „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Auftrag gar nicht erteilt.“

Pech gehabt, erwidert die Firma - immerhin habe sie den Zettel unterschrieben. Zudem sei eine Anfahrtspauschale gerade bei kleineren Aufträgen üblich. „Da ist die Rechtslage sehr eindeutig“, sagt der Anwalt des Elektrikers, Reiner Pohl. Frenzel beschwert sich, die Rechnung von insgesamt 71,28 Euro bleibt offen. Nach der dritten Mahnung kommt die Klage. Frenzel überweist irgendwann den unstrittigen Anteil von 29,63 Euro. „Ich zahle ja gerne die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde“, sagt sie. „Aber mehr als ein Euro Anfahrtskosten pro Meter ist doch absurd.“

Sie lässt es auf den Rechtsstreit ankommen, einen Anwalt nimmt sie sich aber nicht. „Das wären ja noch mehr unsinnige Kosten.“ Ihre Chancen stehen wohl eher schlecht: Das Gericht hat ihr bereits nahe gelegt, zu zahlen - mit dem Verweis auf den unterschriebenen Auftragszettel. Zudem sei eine Anfahrtspauschale bei Handwerkern nicht unüblich.

Das bestätigt auch Christopher Dittert, Justiziar der Elektroinnung München. „Für den Fall, dass es keine schriftliche Vereinbarung gibt, gilt die übliche Vergütung“, sagt er. „Bei Kleinaufträgen ist die Anfahrtspauschale eine mögliche Form dieser Vergütung. Das gilt auch dann, wenn mit dem Kunden kein Wort darüber gesprochen wurde.“ Wie hoch die „übliche Vergütung“ sein darf, ist nicht offiziell geregelt. Die Innung hat im Jahr 2010 Betriebe aus München und dem Umland befragt, welche Anfahrtskosten sie berechnen. „Die Spanne reicht bei kurzen Distanzen bis etwa 35 Euro“, sagt Dittert - damit wäre Elke Frenzels Elektriker noch so gerade auf der sicheren Seite. Bei der Handwerkskammer sieht man die Sache etwas anders. Justiziar Holger Scheiding verweist zwar ebenfalls auf die „ortsübliche Vergütung“, sagt aber auch: „Bei 40 Metern dürften eigentlich keine Kosten anfallen.“

Elke Frenzel wird nicht vor Gericht erscheinen müssen, ihr Fall wird schriftlich verhandelt. Mittlerweile sind zu den Anfahrtskosten noch Mahngebühren und Gerichtskosten gekommen - insgesamt müsste Elke Frenzel wohl mehr als 200 Euro zahlen. Das Urteil soll in den nächsten Tagen fallen.

Ann-Kathrin Gerke

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