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    • 27.02.13
    • München
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Neue Hürde für die Bier-Bikes

München - Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Fahrten als reines Vergnügen an, die Straße ist ohne Sondergenehmigung tabu.

An solchen Spaß-Gefährten haben sich die Juristen bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht festgebissen. MW

An solchen Spaß-Gefährten haben sich die Juristen bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht festgebissen. MW

So wie einst Eisenbahn und Auto um ihre Daseinsberechtigung kämpfen mussten, geht es heute auch speziellen Spaßmobilen. Sie sind ein Hingucker im Straßenbild und heißen Bier-, Conference- oder Glühwein-Bikes. Ihnen setzen die Juristen zu.

Den Eisenbahn-Pionieren hatten seinerzeit Ärzte allen Ernstes vorgeworfen, den Kühen auf den nahen Weiden bliebe die Milch weg. Oder die Fahrgäste würden bei dem Höllentempo von 24 Stundenkilometern den Verstand verlieren. Neuerer des Verkehrswesens haben es nicht leicht.

Vor zwei Jahren nun zog das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) die sperrigen Bier-Bikes aus dem Verkehr. Zwar bescheinigte der TÜV dem gemächlich dahinrollenden Tapeziertisch mit mehrköpfiger Besatzung die erforderliche Sicherheit, so Spaßmobil-Unternehmer Dominic Staat. Doch das Misstrauen der Verkehrsbehörde blieb - und das Verbot auch.

Inzwischen ließ sich das Bundesverwaltungsgericht auf eine weitere kritische Betrachtung ein: Trinken auf Rädern sei der Abteilung Vergnügen zuzurechnen, was das Gefährt als Teilnehmer am Straßenverkehr diskreditiere (Aktenzeichen: BVerwG 3 B 8.12). Der Fall hat seinen Ursprung auf Düsseldorfer Straßen, aber wenn das Bundesverwaltungsgericht urteilt, hat sich die gesamte Republik zu fügen. Einer Kutschfahrt bestätigten die Oberrichter dagegen, dass das Fortkommen im Verkehr im Vordergrund stünde.

Die Münchner „Pedalhelden“ von Dominic Staat nehmen für sich in Anspruch, ebenfalls Besichtigungspunkte anzusteuern, schickten aber vorsichtshalber kleinere Fahrzeuge ins Rennen, die sie Conference- oder Glühwein-Bikes nannten. Die Verkehrsbehörde der Stadt schien damit zufriedengestellt. Doch mit dieser Herrlichkeit ist es nun womöglich vorbei. Die Richter hatten „Gefahren und Störungen für die öffentliche Sicherheit“ ausgemacht. Immerhin gestanden sie den Passagieren zu, dass sie ob der Fahrt mit sechs Stundenkilometern nicht verrückt würden - höchstens ein wenig blau durch die mitgeführten Getränke.

Bike-Betreiber Dominic Staat unternahm einen Rettungsversuch: Die Fahrten sollten sich noch deutlicher als Besichtigungstouren qualifizieren. Chinaturm, Christkindlmärkte, Marienplatz, Residenz, Oper und Biergärten wurden nun ausgiebig bestaunt.

Doch ob die Exkursionen nun bei den Juristen als Kultur-Events durchgehen, bleibt fraglich. „Sie machen einem das Leben schwer“, grämt sich Dominic Staat, „das ist nicht fair“. Ihm dränge sich der Verdacht auf: „Sie wollen uns einfach nicht.“

Das oberste Verwaltungsgericht sieht keinen „Gemeingebrauch“ durch die Bikes erfüllt. Es stellt sich die Frage, wie viele Sehenswürdigkeiten pro Stunde absolviert werden müssen, damit ein Gemeingebrauch attestiert werden kann. Konsequent beurteilt die Oberinstanz die Bike-Fahrten als eine straßenrechtliche Sondernutzung. Und das hat Folgen. Sondernutzer müssen haarklein vorbeten, wie und wo sie ihre Ausflüge gestalten. Der Vorgang ist selbstverständlich kostenpflichtig - vermutlich so lang, bis jeder Bike-Besatzung ein Kunsthistoriker und Fahrdienstleiter zugestellt wird, welcher der Exkursion den sittlich einwandfreien und erbaulichen Charakter verleiht.

Beim Kreisverwaltungsreferat heißt es: „Das Urteil ist bekannt, die Auswirkungen werden geprüft.

Eberhard Geiger

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