Irgendwann wurde es selbst der Richterin zu bunt. „Nein, nein, zum fünften Mal nein!“, rief sie den Anwälten entgegen. Mit allerlei Zahlenspielen hatten die Herren versucht, zu erklären, warum das Haus ihrer Mandantin höher ist als vorgesehen und wieso das genehmigt werden sollte. Am Ende scheiterten sie. Diese Runde im Streit um einen Neubau in Harlaching geht an die Stadt - doch die Sorgen der Anwohner sind noch nicht vom Tisch.
Im Kreuzfeuer steht ein Haus an der Füllstraße in Harlaching. Wo früher ein Einfamilienhaus stand, entsteht nun ein Wohnkomplex - und dabei sind Bauherrin und Architekt über das Ziel hinaus geschossen: Sie bauten 75 Zentimeter höher als genehmigt. Als die Überschreitung aufflog, stoppte die Stadt den Bau. Nun wollte die Eigentümerin vor dem Verwaltungsgericht die Genehmigung nachträglich einklagen. Das wurde abgelehnt. „Die Stadt hat ohnehin schon großzügig genehmigt“, stellte die Richterin fest. Das Haus füge sich wegen der illegalen Erhöhung nicht mehr in die Umgebung ein: „Es tritt zum Teil viergeschossig in Erscheinung, das gibt es dort sonst nicht.“
Zahlreiche Anwohner verfolgten den Prozess vor dem Verwaltungsgericht - unter ihnen auch Andreas Dorsch von der Bürgerinitiative Gartenstadt Harlaching. „Das vorherige Haus hatte einen großen Garten, es war sehr heimelig und kleinteilig“, sagt Dorsch. „Der jetzige Bau ist fast vier Mal so groß und länger als jedes andere Haus in der Straße.“ Seine größte Sorge: Werde die Bauherrin nicht gezwungen, die Höhe wieder zu reduzieren, könne das Haus künftig als Referenzobjekt für weitere Neubauten gelten. „Das wäre eine Katastrophe. Der Charakter der Gartenstadt geht verloren.“ Mit der Zahlung eines Bußgeldes sei das Problem deshalb nicht erledigt.
Auch die Stadt will keinen Präzedenzfall schaffen und auf einen Rückbau bestehen. Schon die allerersten Planungen hatte die Lokalbaukommission (LBK) abgelehnt, schon dagegen hatte die Bauherrin geklagt - damals allerdings noch Recht bekommen. Vor diesem Hintergrund war die Genehmigung großzügig ausgefallen: „Wir haben immer auch das Prozessrisiko im Auge“, sagte eine Juristin der Stadt. Weil dann trotzdem noch planabweichend gebaut wurde, sei der Baustopp erfolgt.
Cornelius Mager, Chef der LBK, bestätigt: „Das ist ein gravierender Fall, wie er selten vorkommt - und so auch nicht stehen bleiben kann. Die wussten genau, worauf es der Behörde ankommt und sind bewusst vom Plan abgewichen.“ Dass auf ungeklärte Weise leicht von der Genehmigung abgewichen werde, passiere zwar häufiger - aber eine bewusste Täuschung sei sehr selten. Wenn das Ergebnis nicht genehmigungsfähig ist, bleibe nur der Rückbau.
Der LBK-Chef erinnert sich etwa an einen Fall aus dem Jahr 2012: Damals gab es Ärger im Münchner Westen, „wo jemand tatsächlich ohne Baugenehmigung begonnen hat, eine große Baugrube auszuheben“. Aufmerksamen Bürgern sei aufgefallen, dass keine Bautafel an der Grube stand - so flog das Vergehen auf. „Wir leiten in solchen Fällen immer ein Bußgeldverfahren ein, aber natürlich ist der Rückbau noch viel empfindlicher“, erklärt Mager. Der Bußgeldrahmen reiche von null bis 500 000 Euro, „aber das ist ein Maximum, das in der Praxis fast nie erreicht wird“.
Das Risiko, beim illegalen Bauen erwischt zu werden, sei hoch, warnt der LBK-Chef. „Unsere erfahrenen Außendienstler sehen sofort, wenn planabweichend gebaut wurde.“ Grundstücke in München stünden derart dicht beieinander, dass eine Überhöhung sofort zu einem Abstandsflächenverstoß führe. „Dieses Risiko geht kein vernünftiger Bauherr ein“, meint Cornelius Mager. Die Eigentümerin des Hauses an der Füllstraße hat es getan - und ist aufgeflogen.
Von Ann-Kathrin Gerke und Thomas Schmidt





















