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Denkmalschutz: Ruppiger Umgang mit Seidls Erbe

Denkmalschutz: Ruppiger Umgang mit Seidls Erbe

Murnau - Die Blaues Land 1914 GmbH hat bei der Sanierung der Murnauer Seidlvilla in Oberried 1 massiv Denkmalschutz-Auflagen missachtet und wurde trotzdem von der Gemeinde geehrt.

Ein Schmuckstück: Die Murnauer Seidlvilla in Oberried 1 zählt nach Ansicht von Denkmalschützern zu den wertvollsten historischen Gebäuden in der Region. Foto: Her

Ein Schmuckstück: Die Murnauer Seidlvilla in Oberried 1 zählt nach Ansicht von Denkmalschützern zu den wertvollsten historischen Gebäuden in der Region. Foto: Her

Bürgerversammlungen haben ihre Rituale. In Murnau ist es die Ehrung von Privatpersonen und Firmen, die alte Häuser renoviert und dadurch das Ortsbild verschönert haben. Vergangenes Frühjahr erhielt die Bad Heilbrunner Blaues Land 1914 GmbH eine Urkunde für die Sanierung der Seidlvilla in Oberried 1, die zu den wertvollsten historischen Gebäuden der Region zählt (wir berichteten). Doch inzwischen stellt sich die Frage, ob diese Auszeichnung tatsächlich gerechtfertigt war.

Denn zu dem Zeitpunkt der Verleihung lief bereits ein Bußgeld-Verfahren gegen die Firma, die bei dem Millionenprojekt die Vorgaben des Denkmalschutzes und des Landratsamtes nicht ernst nahm und mehrmals massiv dagegen verstieß. Die Verfehlung wurde streng geahndet: Ende 2011 wurde die GmbH vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro verurteilt, der ehemalige Geschäftsführer Philipp Nieland zu 2500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat man für die Urkunden-Aktion der Gemeinde kein Verständnis. „Das ist eine hochnotpeinliche Geschichte“, sagt Dr. Nikolaus Könner, Referatsleiter für den Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege in Oberbayern und München. Er geht davon aus, dass der Verwaltung die Hintergründe nicht bekannt waren. Die geehrte Firma habe im Zuge der Sanierung des Seidl-Landhauses nicht nur in einem erheblichen Umfang gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen. Dies sei noch dazu wissentlich und systematisch geschehen. „Es handelt sich um einen Fall von grober Vorsätzlichkeit“, sagt Könner.

Er liegt mit seiner Vermutung, was die Marktgemeinde betrifft, richtig. Die Rathaus-Verwaltung wusste nach eigenen Angaben tatsächlich nichts von dem Bußgeld-Verfahren. Nichtsdestotrotz hält sie an der Auszeichnung fest, die der Gemeinderat beschloss: „Die Verleihung der Urkunde ist gerechtfertigt, aus Sicht des Gemeinderates ist die Sanierungsmaßnahme im Ergebnis gelungen“, teilt die Pressestelle mit.

Die Blaues Land 1914 GmbH erhielt 2008 bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag für das denkmalgeschützte Schmuckstück im Westen Murnaus, das der bekannte Architekt Emanuel von Seidl 1913 bis 1915 geplant und errichtet hatte. Bei den Arbeiten ging man mit der alten Bausubstanz nicht gerade zimperlich um. „In der Villa wurde zum Beispiel im Obergeschoss das historische Grundrissgefüge durch Verlegung eines Bades und den Abbruch einer historischen Wand verändert. Auch sämtliche Innenwandflächen, auf denen das Landesamt für Denkmalpflege hochwertige Malereien vermutete, wurden abgewaschen und abgeschabt“, erklärt Wolfgang Rotzsche, Sprecher des Landratsamtes. Auch seien Bäume in der geschützten Parkanlage ohne Zustimmung gefällt worden.

Der damals für die GmbH verantwortliche Geschäftsführer Nieland nimmt das Urteil gelassen - und verteidigt das Bauvorhaben. „Es wurde alles professionell restauriert“, erklärt er. Dabei seien Gutachter und Experten herangezogen worden. Auf die Vorwürfe der Denkmalschützer geht er nicht näher ein: „Darüber kann man streiten.“ (as)

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