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Informationsfreiheitssatzung Marktgemeinde Murnau Hauptauschuss Satzungsentwurf

Einsicht nur unter Aufsicht

Murnau - Der Murnauer Hauptausschuss diskutierte nun über die von den Grünen angeregte Informationsfreiheitssatzung für die Marktgemeinde Murnau. Rolf Beuting (ÖDP) kritisierte den Satzungsentwurf.

Rolf Beuting hat einiges an der Satzung auszusetzen. Foto/ARchiv: roy

Rolf Beuting hat einiges an der Satzung auszusetzen. Foto/ARchiv: roy

Es ist ein bürokratisch klingendes Wortungetüm, doch der praktische Nutzen für den Bürger liegt auf der Hand. Mit einer so genannten Informationsfreiheitssatzung soll der Murnauer Bevölkerung der Zugang zu Unterlagen der Rathaus-Verwaltung erleichtert werden, die von öffentlichem Interesse sind. Im Hauptverwaltungsausschuss diskutierten die Volksvertreter kürzlich intensiv über das neue Regelwerk.

Der Vorstoß war, wie berichtet, von den Murnauer Grünen gekommen. Grundsätzliche Bedenken scheint es unter den Gemeinderäten nicht zu geben. Denn im Ausschuss wurde im Wesentlichen über Details des Satzungsentwurfs geredet, den die Rathaus-Verwaltung vorgelegt hatte. Diese hat sich an anderen Orten orientiert.

Insbesondere Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum) missfielen einige Punkte. So beklagte er, dass Unterlagen Bürgern innerhalb von einem Monat zugänglich gemacht werden sollen. „Das ist sehr benutzer-unfreundlich.“ Beuting schlug zwei Wochen vor. Die Mehrzahl der Gemeinderäte hielt hingegen den Vorschlag der Verwaltung für besser. „Zwei Wochen sind zu kurz“, betonte Barbara Grabmaier (CSU). Eine Frist von einem Monat bedeute „ja nicht, dass alles vier Wochen dauert“, ergänzte Regina Samm. Auch Wolfgang Köglmayr sprach sich für die Monatsfrist aus. „Die Verwaltung wird bemüht sein, die Themen möglichst schnell vom Tisch zu haben.“ Und Vizebürgermeister Josef Bierling (alle CSU) wandte ein: „Es wird Vorgänge geben, die in zwei Tagen erledigt sind, und welche, die mehr Zeit in Anspruch nehmen.“

Letztlich war auch Beuting mit den vier Wochen einverstanden. Doch er bekrittelte auch noch andere Details. So beklagte er, dass ein Mitarbeiter dabei sitzen soll, wenn der Bürger Einsicht in die Akte nimmt. Rathaus-Mitarbeiterin Zenzi Oppenrieder rechtfertigte diesen Passus. „Wenn der Nutzer Seiten herausreißt oder fotografiert, ist das nicht so ohne.“ Der entsprechende Mitarbeiter könne dem Bürger auch Hilfestellung geben, damit er sich zurecht finde. Auch Grabmaier sah „kein Problem darin, wenn das im Büro des Sachbearbeiters stattfindet“. Das sei auch bei anderen Behörden so, erklärte die Anwältin.

„Konsterniert“ zeigte sich Beuting, weil die Grünen in der Satzung nicht erwähnt werden. Bierling erklärte dazu, dass es sich bei dem Schreiben der Grünen um keinen ausformulierten Antrag gehandelt habe. Darüber hinaus ging es um den Begriff „Wohl der Allgemeinheit“. Wenn dies betroffen ist, soll die Akteneinsicht abgelehnt werden. Holger Poczka (ÖDP/Bürgerforum) regte an, den Ausdruck genauer zu definieren. „Dies hilft der Verwaltung und dem Bürger bei der Beurteilung, ob eine Information zugänglich gemacht werden muss oder nicht.“ Poczka schlug vor, sich dabei an der Geschäftsordnung zu orientieren. Ferner empfahl er, eine Kostendeckelung aufzunehmen. Eine Anfrage sollte aus seiner Sicht den Bürger maximal 100 Euro kosten.

Letzten Endes beschloss der Ausschuss, die Angelegenheit zu vertagen. Die Fraktionen sollen sich beraten und in nächster Zeit Änderungsvorschläge einreichen. Michael Manlik (SPD) empfahl, dass die Verwaltung ein Jahr nach Verabschiedung der Satzung Bericht erstatten sollte, „wie die Bürger das Regelwerk genutzt haben und was abgelehnt worden ist“. (roy)

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