- Enkel schickt Schmähbriefe - "Stoiber und Stahr sollen abtreten"
VON HANS MORITZ Eschenlohe - In Eschenlohe gibt es in diesen Tagen nur ein Thema: Der Mord an Katharina H. (82) im August 2001. Eigentlich war längst Ruhe eingekehrt in den Fall und den Prozess gegen die Angehörigen Hans Georg, Irene Anita und Christian Georg H. (siehe Bericht rechts) im Frühjahr 2002. Doch nun hat Enkel Christian Georg H. (27) das Gerede aufs Neue entfacht. Seit Tagen verschickt er Briefe an alle Haushalte. Darin überzieht er nicht nur Bürgermeister Peter Stahr mit Vorwürfen und Beleidigungen. Auch Ministerpräsident Edmund Stoiber und Bundeskanzler Gerhard Schröder sollen abtreten. Am Freitag hat die Familie das Dorf Hals über Kopf verlassen.
Familie H. am Freitag überstürzt abgereist
Und das nicht zum ersten Mal. Nach dem Prozess kehrte Familie H. Eschenlohe den Rücken. Als neue Domizile wurden Wusterhusen, Hannover, zeitweilig aber auch Schweden bekannt. Seit einigen Monaten lebten die Drei wieder in ihrem Haus in der Rautstraße, das nur einen Steinwurf von der Alten Mühle entfernt liegt, in dem Katharina H. ermordet worden war. Die Boulevard-Presse hatte sie "Oma Trinchen" getauft. Nachbarn berichten, die Familie habe Freitagmorgen eiligst ihr Auto beladen, die Rollläden heruntergelassen und sei abgereist. Ziel? Unbekannt.
Diesem Akt war eine ganze Serie von Briefen vorausgegangen, die fast alle von Christian Georg H. unterzeichnet und in krudem Juristendeutsch verfasst waren. Eines der jüngsten Schreiben ist auf den 10. Januar 2004 datiert. Darin schreibt der 27-jährige angehende Jurist, die Verhaftungsaktion im August 2001 sei ebenso "kriminell und steuerbetrügerisch" gewesen wie der gesamte "weitere Verlauf". Damit dürfte er sich auf Haft und Prozess beziehen.
Überdies behauptet er, es sei gar nicht erwiesen, dass seine Großmutter getötet worden sei. Das hatte das Landgericht seinerzeit freilich zweifelsfrei festgestellt.
Neue Verfahren wegen Beleidigung drohen
Das Ratsoberhaupt habe kriminelle und steuerbetrügerische Handlungen begangen, behauptet H. in einem Schreiben vom 14. Januar 2004. Beweise und Argumente für diese schweren Anschuldigungen bleiben aus.
Bizarr an all den Äußerungen: H. betont, in der Rautstraße weder telefonisch noch auf dem Postweg erreichbar zu sein. Das kann einen guten Grund haben: Somit entziehen sich die Drei der Zustellung von Gebührenbescheiden und anderen Forderungen.
In einem weiteren Papier wirft er dem Eschenloher Rathaus-Mitarbeiter Hans Jais handlangerische Dienste vor. Dieser hat unterdessen Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Auch Stahr hat angekündigt, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Ganz neu sind H.s Tiraden übrigens nicht. Schon kurz nach dem Urteil hatte sich Katharina H.s Enkel immer wieder an Medien und Behörden gewandt, um gegen Akte der Willkür zu klagen.
Der Enkel muss Pflichtteil herausgeben
In Eschenlohe, aber auch in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ohlstadt sucht man nach einer Erklärung für die Schmähbriefe. Diese könnte im Finanziellen liegen. Gemeinde beziehungsweise VG fordern von Christian Georg H., dem das Haus von seiner Oma geschenkt worden war, Erschließungsbeiträge für Grundstücke an der Rautstraße in Höhe von knapp 26 0000 Euro. Der Bescheid wurde am 7. Oktober 2002 erstellt. Diesen weigert sich H. zu bezahlen. Dabei hatte ihm VG-Vorsitzende Ingrid Bässler am 27. Januar 2003 mitgeteilt, der Widerspruch entbehre jeglicher Grundlage. Er argumentiert wiederum, er könne so lange nicht zur Kasse gebeten werden, ehe "nicht der rechtliche Zustand von vor August 2001 hergestellt" worden sei. Er sei derzeit kein Eschenloher Bürger. Im Rathaus wird gemutmaßt, H. wolle eine Rehabilitation. Doch wie das geschehen solle, weiß niemand. Zugleich widerspricht man der Darstellung von H., dieser sei von Amts wegen abgemeldet worden.
Zahlen muss Christian Georg H. aber noch einen ganz anderen, erheblich höheren Betrag. Weil er das Haus geschenkt bekam, ist kein Erbe, sondern vielmehr eine ganze Reihe an Verbindlichkeiten vorhanden. Dies erfuhr unsere Zeitung aus Justizkreisen. Eine weitere Erbin klagte im Sommer vorigen Jahres auf ihren Pflichtteil. Dafür bedürfte es einer Zwangsvollstreckung. Die kann H. nach Auffassung des Gerichts nur abwenden, wenn er der Frau, die im nördlichen Landkreis lebt, 200 000 Euro nebst fünf Prozent Zinsen zahlt. Das Urteil ist rechtskräftig.
In Eschenlohe ist man froh, dass die H.s das Dorf verlassen haben. Zu Ende sein dürfte der Fall damit aber nicht. Denn wegen der Beleidigungen wird man sich bald wieder vor Gericht sehen.
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