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Prügelnder Pfleger darf weiterarbeiten

Prügelnder Pfleger darf weiterarbeiten

München - Der Altenpfleger Nils S., der wehrlose Senioren schwer verletzt hat, darf seinen Beruf weiter ausüben. Das Verwaltungsgericht gab S. nun endgültig Recht.

Von Johannes Löhr

Das Grundgesetz stellt hohe Schranken dafür auf, einem Menschen das Recht auf freie Ausübung seines Berufs abzusprechen. Das Verwaltungsgericht hält sich auch im Fall von Nils S. an diese Schranken, auch wenn dies viele Münchner Pflege-Experten entsetzt. Der heute 40-Jährige war in die Schlagzeilen gekommen, weil er in einem Pflegeheim eine Seniorin beim Duschen so verbrüht hatte, dass ihr mehrere Zehen amputiert werden mussten. In einem anderen Haus verprügelte er später einen Schutzbefohlenen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss: Die Regierung von Oberbayern muss ihr Berufsverbot zurücknehmen, S. soll weiter in Heimen arbeiten dürfen.

S. hatte gegen einen Eilantrag der Regierung geklagt, die ihm das Führen der Berufsbezeichnung des examinierten Altenpflegers aberkennen wollte. In einer ersten Stellungnahme hatte das Verwaltungsgericht S. bereits Recht gegeben (wir berichteten), sich aber vorgenommen, den Fall genau zu analysieren. Nach Abschluss der Untersuchungen steht nun offenbar fest: P.s Vergehen rechtfertigen kein Berufsverbot.

Sebastian Groth von der Heimaufsicht kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Man muss sich fragen, was denn noch alles passieren muss, damit man als Behörde einschreiten darf." Die Begründung der Richterin, eine "konkrete Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner" durch S. sei nicht ausreichend nachweisbar, überzeugt ihn nicht. "Man hat ihm bereits nach dem ersten Verstoß gekündigt. Er hätte also gewarnt sein müssen, und hat trotzdem wieder die Nerven verloren. Das spricht für eine konkrete Gefahr."

Im Jahr 2004 hatte das Rote Kreuz den Pfleger entlassen, weil er in einem Heim im Kieferngarten eine Bewohnerin unter der Dusche allein gelassen hatte. Das heiße Wasser verbrühte sie so, dass ihr später Haut von Fußsohlen und Oberschenkel auf die betroffenen Stellen verpflanzt werden musste. Vier Zehen konnten nicht gerettet werden. Dennoch gab das Arbeitsgericht S. Recht, der gegen die Kündigung geklagt hatte ­ er dufte weiterarbeiten. 2006 schlug S. einen 70-Jährigen im Heim Pasing-Westkreuz so, dass er Striemen im Gesicht hatte. S. gab die Tat später zu.

Pflege-Experte Claus Fussek schüttelt den Kopf. "Ich bin mir nicht sicher, ob S. als Tierpfleger noch eine Stelle bekäme, wenn er sich im Tierpark so etwas geleistet hätte." Wenn ein Pfleger weder menschlich noch fachlich dazu in der Lage sei, dann dürfe er auch nicht in einem Beruf arbeiten, der menschlich und fachlich so hohe Anforderungen habe. "Ich stelle mir die Frage, ob jemand von den verantwortlichen Richtern ihm seine Mutter oder seinen Vater anvertrauen würde."

Heinrich Schuster, Sprecher, der Regierung von Oberbayern, kommentiert das Urteil nüchtern: "Wir werden die Gründe prüfen und überlegen, ob wir Berufung einlegen."

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