Spektakuläres Gerichtsurteil ums Sorgerecht

Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg 

501.12.09|München|25 KommentareFacebook
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München - Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte.

Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben – das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.

2007 hatte sich das Paar getrennt. Sie behielten das gemeinsame Sorgerecht und trafen eine Vereinbarung, wie beide Kontakt zu ihrem Sohn haben könnten. In eineinhalb Jahren aber durfte der Vater das Kind nur fünf Mal sehen. Er wandte sich ans Familiengericht. Dieses schaltete eine Beratungsstelle ein, startete ein Mediationsverfahren und setzte eine Umgangspflegerin ein, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen. Schließlich drohte das Gericht mit Zwangsgeld. Ohne Erfolg. Im Herbst diesen Jahres meldete die Mutter das Kind von seiner Schule ab, ohne dass der Vater damit einverstanden war. Dies brachte für das Gericht offenbar das Fass zum Überlaufen.

In allen Sorgerechtsstreitigkeiten, erklärt Richterin Ingrid Kaps, steht „über allem das Kindeswohl. Die Eltern müssen ihre eigenen Interessen und ihre Verletzungen hinten an stellen.“ Denn das Kind soll nicht unter eine Trennung leiden – und beide Elternteile behalten dürfen.

„So krass“ wie bei dem aktuellen Urteil ist es laut Kaps aber selten. Viele Paare fänden von sich aus eine Regelung. Üblich sei es etwa, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochen sehen kann, wenn es bei der Mutter lebt. In den Ferien könne es zum Beispiel so geregelt werden, dass das Kind die erste Woche der Osterferien bei der Mutter und die zweite beim Vater verbringt.

Wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen, müssen sie sich bei wichtigen Entscheidungen absprechen. „Die Mutter muss zum Beispiel den Vater fragen, wenn ein Arzt eine OP empfiehlt“, sagt Kaps. „Meistens kommt da ein Ok. Aber es kann ja passieren, dass ein Elternteil das Kind auf eine Montessori-Schule schicken will, das andere aber dagegen ist.“ Strafbar werde es, wenn ein Elternteil sich mit dem Kind absetzt, eine andere Stadt oder gar ins Ausland.

Das Gericht kann Entscheidungskompetenzen einem Elternteil geben, sie im Extremfall aber auch ganz dem Jugendamt oder beispielsweise den Großeltern übertragen. Im aktuellen Fall sprach die Richterin dem Vater das Recht zu, den Wohnort des Kindes zu bestimmen, in Schulfragen zu entscheiden, ebenso wie in Gesunheitsdingen. Noch während der Verhandlung wurde ihm sein Sohn übergeben.

Und dies, obwohl das Kind überhaupt nicht zum Vater wollte. Laut Anwältin der Mutter habe der Bub nur wenige Minuten vor dem Urteil der Richterin gesagt, dass er auf keinen Fall zum Vater ziehen wolle. In Anhörungen habe er zuvor mehrfach erklärt, er wolle nur dann zum Vater, wenn dieser nicht mehr schlecht über die Mutter rede.

Das Gericht befand aber, diese Haltung resultiere aus einem von der Mutter geschaffenen Loyalitätskonflikt. Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin hatte Stellungnahmen von der Umgangspflegerin, vom Jugendamt und von einem weiteren Sachverständigen eingeholt. Alle seien zu dem Ergebnis gekommen, so Kaps, dass zwischen Vater und Sohn eine vertrauensvolle Verbindung bestehe.

Für den Vater entschied das Gericht auch, weil es bei ihm keine Erziehungsdefizite entdecken konnte und weil er dem Sohn den Umgang mit der Mutter erlauben will. Es sei für das Kind leichter zu verkraften, wenn seine Hauptbezugsperson wechselt, als wenn es eine „fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust eines Elternteils“ erleide.

Kolja Kröger

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