München - Eine Lehrerin einer Münchner Grundschule hat einer muslimischen Schülerin nicht gestattet, ein Kopftuch zu tragen. Dabei erlaubt das Kultusministerium Schülerinnen die Kopfbedeckung.

Mannana Wahdan hat sich am Donnerstag besonders darauf gefreut, in ihre Grundschule an der Manzostraße zu gehen. Denn zum ersten Mal trägt sie ihr Kopftuch. Die Neunjährige ist Muslimin. Sie hat sich selbst dazu entschieden, sagt sie. Sie ist stolz darauf. "Du siehst süß aus", sagen die Freundinnen in der Schule. Doch dann die Ernüchterung: Im Klassenzimmer sagt ihre Lehrerin, sie soll das Kopftuch abnehmen.
So schildert Mannana ihrem Vater Shawke Wahdan zuhause den Vorfall. Sie ist traurig. Der Vater empört. Schließlich weiß er, dass Schülerinnen - im Gegensatz zu Lehrkräften - das Kopftuch im Unterricht erlaubt ist. Das Bayerische Kultusministerium bestätigt dies.
Wahdan beschwert sich bei der Konrektorin der Schule. Doch in einem ersten Gespräch habe auch sie ihm gesagt, dass Schülerinnen das Kopftuch verboten sei. Wahdan wird sauer: "Es kann doch nicht sein, dass man hier die Rechtsgrundlage nicht weiß und missbraucht." Andere Eltern würden so was vielleicht einfach hinnehmen.
Erst im Gespräch mit Rektor Jan-Erik Johansson, kommt es zur Einigung. "Mannana darf das Kopftuch tragen", sagt Johansson unserer Zeitung. Die Lehrerin habe Mannana das Kopftuch auch nicht verboten. Sie habe ihr gesagt, sie solle es abnehmen, weil es "nicht üblich" sei. Auch die Konrektorin habe nicht von einem Kopftuchverbot für Schülerinnen gesprochen, sondern nur das für Lehrerinnen erwähnt. Dass Mannana ein Kopftuch trägt, sei für die Schule überraschend gekommen. "Es wäre besser gewesen, Herr Wahdan wäre vorher zu uns gekommen, dann hätten wir das klären können." Wahdan akzeptiert das Friedensangebot: "Der Rektor war nett." In Mannanas Sinne ist es auch: "Ich würde das Kopftuch gerne wieder anziehen."
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