Neuried - Der Streit um einen Neurieder Balkon, der keiner ist, wurde nun vor dem Verwaltungsgericht in München ausgetragen. Die Richter dort glätteten die Wogen wieder.

Franz Brand zeigt das Gerüst, das das Landratsamt auf den Plan rief. Der Architekt soll seine Renovierungsarbeiten bis 31. Juli beenden und es bis dahin abbauen. A-Foto: js
Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung setzt die Vorsitzende Richterin eine Spitze: Der Baukontrolleur sei „selbstverständlich vom Nachbarn gerufen“ worden - „so ist es ja immer“. Und tatsächlich war es auch im Fall von Franz Brand (80) aus Neuried so. Als er ein Gerüst auf die Garage baute, um die Holzverkleidung seines Hauses zu streichen, schwärzte ihn ein Nachbar an: Brand errichte einen Balkon, also einen Schwarzbau. Das Landratsamt München schickte im September einen Baukontrolleur vorbei, anschließend verfügte es per Bescheid dief Baueinstellung (wir berichteten). Doch der Neurieder ließ das nicht auf sich sitzen und klagte vor dem Verwaltungsgericht.
„Ich verstehe nicht, warum sie nicht ein einfaches Baugerüst verwendet haben“, sagt Walter Schuster vom Landratsamt. „Ein einfaches Baugerüst geht nicht, weil die Garage ansteht“, erklärt Brand. Doch laut Amt habe man bei dem aufwändigen Gerüst nur schlussfolgern können, dass es sich um eine dauerhafte Unterbaukonstruktion für einen Balkon handelt. Und eine Baueinstellung erfolge eben, bevor der Bau vollendet ist, das sei der Sinn der Sache.
Das Verwaltungsgericht gibt der Behörde Recht. „Das ist was Massives, eine solide Arbeit, kein einfaches Gerüst mit Stangen“, sagt die Vorsitzende. Gleichzeitig ebnet sie den Parteien aber den Weg zueinander: „Wenn aber der Kläger sagt, er tut es wieder weg, dann sind doch alle glücklich.“ Es habe sich eben um ein Kommunikationsproblem gehandelt. „Das passiert.“ Das Landratsamt werde oft genug von Bürgern belogen.
Am Ende einigt man sich darauf, dass Franz Brand seine Renovierung bis zum 31. Juli abschließt und das Gerüst abbaut. Für diesen Fall sichert die Behörde zu, dass sie den Bescheid auf Baueinstellung nach Abschluss der Arbeiten aufhebt. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
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