Olching/München - Der Betreiber der Olchinger Discothek MEC ist mit seinem Protest gegen das Rauchverbot gescheitert.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut Landratsamt in einem Eilverfahren entschieden, dass das strikte Rauchverbot auch in der Olchinger Discothek gilt. Deren Betreiber war der Meinung, dass das Rauchverbot bei Discos generell nicht greife. Dies insbesondere dann, wenn nur Clubmitglieder Zutritt haben. Bei der vom Kläger beschriebenen Clubstruktur handle es sich aber um keine echte geschlossene Gesellschaft, sondern nur um einen Raucherclub, der seit der Neufassung des Anti-Rauch-Gesetzes unzulässig ist, so das Gericht.
Im Brucker Landratsamt geht man nun davon aus, dass das Rauchverbot auch im MEC umgehend umgesetzt wird.
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