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Olchinger Disco-Betreiber erlaubt das Rauchen: 1000 Eur0 Bußgeld

Disco-Betreiber erlaubt das Rauchen: 1000 Euro Bußgeld

Olching - Weil er seine Gäste qualmen ließ, muss der Betreiber einer Olchinger Discothek 1000 Euro Bußgeld zahlen. Er will weiter gegen das Rauchverbot kämpfen.

Der MEC-Betreiber akzeptierte jetzt vor dem Brucker Amtsgericht einen Teil der Bußgeldbescheide, die ihm das Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörde geschickt hatte. Der 52-Jährige zahlte die 1000 Euro aber nicht, weil er sich schuldig fühlt. Sondern weil es ihm zu anstrengend wäre, auch noch gegen das Landratsamt vorzugehen. „Ich will nicht X-Klagen“, sagte er vor dem Hintergrund seiner Bemühungen, das strikte Nichtraucherschutzgesetz juristisch auszuhebeln.

Der Olchinger Disco-Chef ist überzeugt: Die Definition des Begriffs „geschlossene Gesellschaft“ im Gesetz ist schwammig. Die Disco werde als geschlossene Gesellschaft geführt, in die nur Mitglieder eingelassen werden, so seine Argumentation. Obwohl er in dieser Frage im vergangenen Jahr am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof schon einen Dämpfer erhielt, will er weitermachen - falls nötig bis in die höchste Instanz.

So lässt er seine Gäste in einem Bereich des MEC auch munter weiter qualmen. „Einlass nur für Mitglieder. Der Mitgliedsausweis muss beim Einlass vorgezeigt werden“, steht wörtlich auf der Homepage der Disco, in der demnächst beispielsweise die Nacht der kurzen Röcke über die Bühne geht.

Das Brucker Amtsgericht erließ jetzt sogar einen Teil der Buße, die das Landratsamt forderte. Die Kreisbehörde hatte dem Betreiber zwei Bußbescheide für das Jahr 2009 geschickt. Einen über 1000, den anderen über 750 Euro. Die beiden Bescheide seien ohne Augenmaß erlassen worden, argumentierte einer der beiden Rechtsanwälte, die den Wirt vertraten. Amtsrichter Johann Steigmayer war zwar der Meinung, dass die Größenordnung der Forderungen sicher nicht falsch gewesen sei. Trotzdem entsprach er dem Vorschlag des Rechtsanwalts, den ersten Bescheid auf 400 und den zweiten auf 600 Euro zu verringern, was der Disco-Betreiber dann auch annahm.

Der liberale Club, wie der Betreiber seine Disco für Ü-30-Publikum nennt, könnte allerdings schon bald wieder Besuch aus der Kreisbehörde bekommen, wie ein Sprecher des Landratsamts durchblicken ließ. Die Kontrolleure werde natürlich gegen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorgehen, falls es weiter zu solchen komme.

Das MEC verweist in Zusammenhang mit der Qualmdebatte gerne auf seine Lüftungsanlage, die mehrmals in der Stunde die Raumluft austauscht. Die Disco verfüge somit über ein angenehmes Klima und gute Frischluft und praktiziere den geeigneten technischen Nichtraucherschutz. sus

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