Olching - Der Inhaber des Music Erlebnis Center (MEC)Matthias ist enttäuscht: Seine Klage auf Klärung der Definition, was eine geschlossene Gesellschaft ist, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.
Aber Stuhler will nicht aufgeben, sondern ein weiteres laufendes Verfahren zum Thema Rauchverbot im MEC abwarten. Falls nötig, werde er dies bis in die höchste Instanz begleiten.
Um seinen Gästen weiterhin das Rauchen zu erlauben, führt Stuhler seinen Club als geschlossene Gesellschaft. Da die Definiton einer geschlossenen Gesellschaft sehr schwammig ist, hat Stuhler auf eine Klärung der Begriffsbestimmung geklagt. Der Gerichshof hat die Klage als unzulässig abgewiesen, jedoch in einigen Punkten Stellung bezogen. So fehle selbst im Gesundheitsschutzgesetz eine exakte Definition. In erster Linie seien aber private Veranstaltungen im Familien-oder Bekanntenkreis gemeint. Veranstaltungen in einem Teilnehmerkreis, der sich über den Besuch einer bestimmten Gaststätte oder Diskothek definiert, gehören jedoch nicht dazu.
Stuhler sieht in seinem Modell der geschlossenen Gesellschaft - , nur Leute mit im Vorfeld beantragter Mitgliedschaft bekommen Einlass - keinen Verstoss gegen das Gesetz.
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