Peiting - Während des Einkaufs in einem Peitinger Supermarkt erlitt eine 41-Jährige eine Heißhungerattacke. Warum sie die Lebensmittel aber nicht bezahlen wollte, erklärte sie vor dem Amtsgericht:
Die Angeklagte aus dem südlichen Schongauer Land wurde seit 2004 bereits fünf Mal wegen Ladendiebstahls verurteilt, derzeit hat sie noch eine fünfmonatige Bewährungsstrafe „offen“. Gleichwohl klaute sie am 12. Mai 2011 in einem Peitinger Supermarkt Lebensmittel im Wert von rund 30 Euro - und das, obwohl sie 150 Euro im Geldbeutel hatte und die Nahrungsmittel hätte bezahlen können. Sie leide an Bulimie (Ess-Brech-Sucht), erklärte die 41-Jährige, und habe während des Einkaufs plötzlich eine Fressattacke erlitten. Nur deswegen habe sie die Lebensmittel gestohlen.
Auf die Frage von Richter Martin Hausladen, warum sie diese nicht bezahlt habe, sagte die Angeklagte: „Dafür wäre mir das Geld zu schade gewesen.“ Denn wenn sie das Essen in sich hineingestopft habe, würde sie es ja doch nur auf der Toilette erbrechen.
Der Staatsanwalt forderte für die 41-Jährige fünf Monat Knast. „Im Gefängnis wird sich der Zustand meiner Mandantin sicher nicht bessern“, meinte Verteidigerin Elisabeth Koch. Diese Ansicht vertrat auch das Gericht: Der Weilheimer Amtsrichter verurteilte die einschlägig vorbestrafte Ladendiebin wegen einer verminderten Schuldfähigkeit lediglich zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 1800 Euro Geldauflage und Fortsetzung einer Therapie.
ik
Rubriklistenbild: © dpa (Symbolbild)Die Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.
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