Peiting - Weil in Bayern ein „neues Dienstrecht“ in Kraft getreten ist, hat die Gemeinde Peiting jetzt ihre Geschäftsordnung dieser Neuregelung angepasst.
Insbesondere geht es dabei um die geänderte Verteilung der Kompetenzen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat in personalrechtlichen Angelegenheiten.
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