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Gemeinderat hat letztes Wort in Peiting

Gemeinderat hat letztes Wort in Peiting

Peiting - Weil in Bayern ein „neues Dienstrecht“ in Kraft getreten ist, hat die Gemeinde Peiting jetzt ihre Geschäftsordnung dieser Neuregelung angepasst.

Insbesondere geht es dabei um die geänderte Verteilung der Kompetenzen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat in personalrechtlichen Angelegenheiten.

Künftig ist nicht mehr der Bürgermeister, sondern der Gemeinderat zuständig, die Beamten ab Besoldungsgruppe A9 zu ernennen, zu befördern, abzuordnen, zu versetzen, in den Ruhestand zu schicken oder zu entlassen. Für die Arbeitnehmer gilt dies ab Entgeltgruppe 9 im öffentlichen Dienst. bas

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