Peiting - In Sachen Straßenausbaubeitragssatzung ist in Peiting noch nicht das letzte Wort gesprochen:
Das erklärt Bürgermeister Michael Asam jetzt auf Anfrage der Schongauer Nachrichten. So seien die Überlegungen, wie die Sanierung von Straßen in Peiting künftig zu finanzieren ist, noch nicht abgeschlossen. „Vielleicht werden wir das Thema nochmal aufs Tablett bringen.“
Aufs Tablett gebracht hat die Gemeinde Peiting das Thema wahrlich schon oft. Eine kleine Chronik: Lange nachdem die Straßenausbaubeitragssatzung - kurz „Strabs“ - erlassen wird, gibt es im Februar 2004 eine erste Änderung. Einmal mehr wird die Satzung am 30. Juni 2009 auf den neuesten rechtlichen Stand gebracht - und dabei auch „ausführlichst öffentlich diskutiert“, betont Asam in Anspielung auf unsere Berichterstattung von der Samstagsausgabe bezüglich einer Entscheidung des Gemeinderats im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Ein Jahr später gibt es zwei Versammlungen mit den Anliegern der Meierstraße. So will die Gemeinde Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen, die sich mit der Einstufung der vielbefahrenen Straße ergeben.
Die Ramsauer Straße sei, so Asam, wegen einer vorliegenden Ersterschließung ein anders gelagerter Fall. Ein Fall, über den man in drei öffentlichen Gemeinderatssitzungen diskutiert hätte.
Viel Öffentlichkeit also führt Peitings Gemeindechef ins Feld. Warum also das Thema Straßenausbaubeitragssatzung in der nichtöffentlichen Sitzung behandeln? „Da ging es eigentlich nur darum, dass wir im Hinblick auf die Sanierung neuer Straßen nochmal darüber sprechen mussten.“
Darüber sprechen: Das heißt auch, dass debattiert wird, ob Straßensanierungen statt per „Strabs“ künftig aus dem Steuersäckel bezahlt werden. Das würde darauf hinauslaufen, dass die Hebesätze für alle Peitinger Bürger angehoben werden. „Aber das haben wir nie ausdiskutiert“, so Michael Asam. Das wiederum liegt auch daran, dass sich Gemeinden, die so verfahren, rechtlich in einer Grauzone befinden.
Die Änderung würde laut Michael Asam bedeuten: Jeder Bürger zahlt für alle Straße im Ort - und nicht nur derjenige, der an besagter Straße wohnt. Könnte für Diskussionen sorgen - sofern der Gemeinderat das Thema nochmals in einer öffentlichen Sitzung aufrollt.
bas
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