Schongau - Zwei Wochen Dauerarrest und 120 Sozialstunden für zwei Schongauer. Die 20-Jährigen hatten einen Mann verdroschen und den bewusstlos am Boden liegenden gegen den Kopf getreten.
In einer ersten Verhandlung vor dem Weilheimer Jugendgericht im November 2011 bestritten zwei Schongauer (beide 20 Jahre alt), in einer Schlägerei vor einer Disco einen 22-Jährigen verprügelt und auf den Kopf getreten zu haben (wie berichtet). Nach fünf Verhandlungen konnte den Auszubildenden jetzt aber die Tat nachgewiesen werden.
Den Vorwurf des Staatsanwaltes, in der Neujahrsnacht 2011 in einer Schongauer Disco einen 22-jährigen Handwerker um fünf Uhr morgens mit Fäusten niedergeschlagen und danach den Bewusstlosen auch noch auf den Kopf getreten zu haben, hatten die Angeklagten bereits zu Beginn der ersten Verhandlung bestritten.
Dabei machten sie sich die „dünne Beweislage“, so der Ankläger, zunutze. Der Geschädigte, der mit Beulen und Hämatomen am Kopf im Krankenhaus behandelt wurde, konnte nämlich seinerzeit die Täter nicht erkennen, weil er von hinten angegriffen worden war.
Einem der Auszubildenden wurde noch vorgeworfen, während seiner Ausbildungszeit von Oktober 2009 bis Anfang 2011 seinen Lehrherren durch Manipulation der Kasse in einer Vielzahl von Fällen um 3000 Euro betrogen zu haben, was der 20-Jährige auch einräumte.
Jetzt erhielten die angeklagten Schongauer die Quittung: Beide wurden nach dem Jugendstrafrecht unter Auflagen zu je zwei Wochen Dauerarrest und 120 Sozialstunden verurteilt.
Ingrid Kuhn
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.