München - Der Stadtrat will mehr Freiheiten fürs Baden und Bootfahren an der Isar schaffen. Einige der Verbote entlang des Flusses sollen bald gelockert werden. Doch noch gibt es Hindernisse.

© Marcus Schlaf
Wasserratten sollen künftig in Abschnitten der Isar planschen dürfen, die ihnen bisher verwehrt waren.
Was die Isar den Münchnern bedeutet, konnte man am Dienstag im Stadtrat gut beobachten: Stundenlang debattierten die Politiker leidenschaftlich über den Fluss: Sie rangen um jeden Seitenarm, fachsimpelten über Laichplätze, Gumpen und Tothölzer. Es ging um ein notwendiges bürokratisches Ungetüm mit dem Namen „städtische Bade- und Bootverordnung“. Kurz: Es ging darum, wer an der Isar was darf und was nicht.
Am Dienstag setzte die rot-grüne Mehrheit die eigenen Vorschläge im Stadtrat dennoch durch - mit Unterstützung der FDP. Falls die Regierung von Oberbayern den Beschluss genehmigt, wäre das Isar-Baden und -Bootfahren künftig fast im gesamten Stadtgebiet erlaubt - das Baden allerdings meist nur auf der östliche Flussseite, im Westen sprechen Steilufer dagegen.
Dennoch könnten sich Münchner Wasserratten über neue Freizeitgebiete freuen, die ihnen bisher verwehrt waren. Das Baden wäre zum Beispiel an der Wittelsbacher Brücke erlaubt - in dem Seitenarm, der dort weniger Wasser führt. Auch im Bereich nördlich der Praterinsel bis zur Max-Joseph-Brücke dürften die Münchner ins Wasser gehen. Kanuten dürften auch auf dem Abschnitt zwischen Flaucher und Corneliusbrücke paddeln. Das Bootfahren in der Flossgasse an der Marienklause bliebe erlaubt. Schilder sollen die neuen Regeln künftig verständlich erklären.
Doch ob diese liberalere Verordnung wirklich in Kraft tritt, ist unklar. Denn einige der Lockerungen bereiten der Stadtverwaltung Kopfzerbrechen. OB Ude fürchtet, er und seine Mitarbeiter könnten womöglich sogar strafrechtlich belangt werden, wenn das Bootfahren an bestimmten gefährlichen Stellen erlaubt würde. Er will den Stadtratsbeschluss daher von der Rechtsaufsicht - der Regierung von Oberbayern - überprüfen lassen. Falls diese Einwände hat, könnten wesentliche Teile des Beschlusses noch unterbunden werden.
Die CSU im Stadtrat ist ohnehin gegen allzu große Aufweichungen der Verbote. Sie setzte sich unter anderem dafür ein, dass das Bootfahren jahreszeitlich so eingeschränkt wird, dass die Laichgebiete bedrohter Fischarten nicht gefährdet werden.
Wann die Regierung von Oberbayern ihre Entscheidung fällt, ist noch unklar. So lange dies nicht geschehen ist, ändert sich nichts an der Isar - es gelten weiter die alten Bade- und Bootregeln aus dem Jahr 1976.
Johannes Patzig
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