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Baden in der Isar: Verbote sollen fallenBaden in der Isar: Verbote sollen fallen

Baden in der Isar: Verbote sollen fallen

München - Der Stadtrat will mehr Freiheiten fürs Baden und Bootfahren an der Isar schaffen. Einige der Verbote entlang des Flusses sollen bald gelockert werden. Doch noch gibt es Hindernisse.

© Marcus Schlaf

Wasserratten sollen künftig in Abschnitten der Isar planschen dürfen, die ihnen bisher verwehrt waren.

Was die Isar den Münchnern bedeutet, konnte man am Dienstag im Stadtrat gut beobachten: Stundenlang debattierten die Politiker leidenschaftlich über den Fluss: Sie rangen um jeden Seitenarm, fachsimpelten über Laichplätze, Gumpen und Tothölzer. Es ging um ein notwendiges bürokratisches Ungetüm mit dem Namen „städtische Bade- und Bootverordnung“. Kurz: Es ging darum, wer an der Isar was darf und was nicht.

Wasserspaß an der Isar – Hier darf man heute schon baden und paddeln

Derzeit ist das Baden in der Isar im Stadtgebiet in folgenden Abschnitten erlaubt: -Im Süden zwischen Großhesseloher Brücke und Braunauer Eisenbahnbrücke auf beiden Seiten des Flusses. -Im Zentrum zwischen Braunauer Eisenbahnbrücke und Reichenbachbrücke auf der östlichen Flussseite. -Im Norden von der Max-Joseph-Brücke bis zum Oberföhringer Wehr auf der östlichen Flussseite. Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen: Verboten ist zum Beispiel das Baden in der Nähe jeglicher Gefahrenstellen – etwa Stau- und Triebwerksanlagen oder Schleusen. Untersagt ist etwa auch das Baden rund um das Wehr am Flauchersteg und das Baden an der Wittelsbacher Brücke. Bootfahren darf man in diesen Abschnitten: -Im Süden von der Stadtgrenze bis 100 Meter nördlich der Thalkirchner Brücke -Im Norden von der Max-Joseph-Brücke bis 200 Meter südlich des Oberföhringer Wehrs. -Auch im Isarkanal der Stadtwerke sind bestimmte Abschnitte erlaubt. Die Floßgasse an der Marienklause ist befahrbar.

jop

Vor allem die rot-grüne Stadtratsmehrheit möchte die Verordnung vereinfachen und Badefreunden, Kanuten und Kajakfahrern erlauben, weite Teile des Flusses zu nutzen. Doch dem entgegen stehen die Bedenken von Naturschützern und Fischern, die sich um Flora und Fauna in und an der Isar sorgen. Vor allem aber fürchtet die Stadt eines: das Risiko, für Unfälle an der Isar haftbar gemacht zu werden.

Am Dienstag setzte die rot-grüne Mehrheit die eigenen Vorschläge im Stadtrat dennoch durch - mit Unterstützung der FDP. Falls die Regierung von Oberbayern den Beschluss genehmigt, wäre das Isar-Baden und -Bootfahren künftig fast im gesamten Stadtgebiet erlaubt - das Baden allerdings meist nur auf der östliche Flussseite, im Westen sprechen Steilufer dagegen.

Freilich gäbe es auch von dieser neuen Regel mehrere Ausnahmen: So wäre Baden und Bootfahren beispielsweise zwischen Reichenbachbrücke und Maximiliansbrücke weiterhin verboten. Hier, beim Deutschen Museum, zweigt der Seitenarm der „kleinen Isar“ ab, den Experten als wertvolles Biotop ansehen. Auch etwa der Bereich rund um das Wehr am Flauchersteg bleibt in jedem Fall tabu.

Dennoch könnten sich Münchner Wasserratten über neue Freizeitgebiete freuen, die ihnen bisher verwehrt waren. Das Baden wäre zum Beispiel an der Wittelsbacher Brücke erlaubt - in dem Seitenarm, der dort weniger Wasser führt. Auch im Bereich nördlich der Praterinsel bis zur Max-Joseph-Brücke dürften die Münchner ins Wasser gehen. Kanuten dürften auch auf dem Abschnitt zwischen Flaucher und Corneliusbrücke paddeln. Das Bootfahren in der Flossgasse an der Marienklause bliebe erlaubt. Schilder sollen die neuen Regeln künftig verständlich erklären.

Doch ob diese liberalere Verordnung wirklich in Kraft tritt, ist unklar. Denn einige der Lockerungen bereiten der Stadtverwaltung Kopfzerbrechen. OB Ude fürchtet, er und seine Mitarbeiter könnten womöglich sogar strafrechtlich belangt werden, wenn das Bootfahren an bestimmten gefährlichen Stellen erlaubt würde. Er will den Stadtratsbeschluss daher von der Rechtsaufsicht - der Regierung von Oberbayern - überprüfen lassen. Falls diese Einwände hat, könnten wesentliche Teile des Beschlusses noch unterbunden werden.

Die CSU im Stadtrat ist ohnehin gegen allzu große Aufweichungen der Verbote. Sie setzte sich unter anderem dafür ein, dass das Bootfahren jahreszeitlich so eingeschränkt wird, dass die Laichgebiete bedrohter Fischarten nicht gefährdet werden.

Wann die Regierung von Oberbayern ihre Entscheidung fällt, ist noch unklar. So lange dies nicht geschehen ist, ändert sich nichts an der Isar - es gelten weiter die alten Bade- und Bootregeln aus dem Jahr 1976.

Johannes Patzig

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