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Hoeneß zum Brunner-Prozess: Die Täter bleiben Täter

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Artikel: Hoeneß zum Brunner-Prozess: Die Täter bleiben Täter

München - War es Mord? Totschlag? Körperverletzung? Der Prozess um den Tod von Dominik Brunner bleibt spannend – erst recht nach der Enthüllung der Todesursache Herztod.

© dpa

Am Dienstag Nachmittag ist vor dem Landgericht München I der S-Bahn-Fahrer als Zeuge geladen

Sicher aber ist auch: Die Angeklagten Markus S. (19) und Sebastian L. (18) haben ihn zuvor geschlagen und getreten, das geben sie selbst zu.

Daran erinnert der Chef der Brunner-Stiftung, Bayern-Präsident Uli Hoeneß: „Da fangen ein paar Leute an, Opfer mit Tätern zu verwechseln. Wenn die Beschuldigten nicht die Kinder belästigt hätten, und wenn Dominik Brunner nicht deswegen die Kinder beschützt hätte, dann wäre es ja gar nicht dazu gekommen. Es steht außer Frage, dass Dominik Brunner die Kinder beschützt hat. Alles andere muss der Richter entscheiden.“

S-Bahn-Fahrer als Zeuge

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Am Dienstag sagen weitere Zeugen aus – etwa der Lokführer der S-Bahn. Ihm hat Brunner laut Anklage nach dem Ausstieg zugerufen: „Jetzt gibt’s hier hinten Ärger.“ Der S-Bahnfahrer hatte in der ersten Vernehmung Brunner als „aggressiv“ beschrieben, die Jugendlichen aber als ruhig.

Am Mittwoch stehen weitere Zeugen auf dem Programm – Ersthelfer, Sanitäter und Notarzt. Kommende Woche Montag sprechen Betreuer des Stadtjugendamtes über die Angeklagten. Am Dienstag könnte sich der Vater des Opfers, Oskar Brunner äußern. Das LKA stellt die Aufnahme von Brunners Handy-Anruf bei der Polizei während der Tat vor. Dann bekommen die vier Gutachter das Wort für ihre Erkenntnisse . Der Zeitplan sieht für Donnerstag kommender Woche die Plädoyers und das Urteil vor.

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Die Staatsanwaltschaft verteidigt ihr Vorgehen erneut. „Die Todesursache steht zwar nicht in der siebenseitigen Zusammenfassung, aber in der 90-seitigen Anklage“, sagt Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger. Und die Schrift habe bei der Haftprüfung durchs Oberlandesgericht und der Zulassung durch das Landgericht standgehalten. Die rechtliche Bewertung bleibe unverändert, die Anklage lautet: Mord.

HEI, DAC

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