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Bushido & Co.: Der Stadtrat zieht sich "Hassmusik" rein

003.02.10|München|München
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Artikel: Bushido & Co.: Der Stadtrat zieht sich "Hassmusik" rein

München - Was junge Rapper und Reggae-Sänger vom Stapel lassen, ist nicht selten in krasser Weise gewaltverherrlichend. Mitunter wird da zum Mord aufgerufen. Das zog sich am Dienstag der Münchner Stadtrat rein.

© dapd

Braver Bube: Wenn der Sänger Bushido sich gesellschaftsfähig gibt, trifft er auf einen begeisterten Horst Seehofer.

Die Musik der jamaikanischen Formation T.O.K. macht Spaß. Dancehall nennt man sie, eine moderne Abwandlung des Reggae, und sie geht sofort in die Beine. Die Texte kann man aus Dialekt-Gründen kaum verstehen. Würde man das bei dem Song „Chi Chi Man“ tun, bekäme man Sätze zu hören wie: „Wenn sie im Auto eines Schwulen sitzen, eröffnet das Feuer, lasst sie verbrennen.“ T.O.K. spielen am 19. Februar im Club „Backstage“.

Es war die Rosa Liste, die gestern eine Anhörung zum Thema „Hassmusik“ anberaumt hatte – so voll war der große Sitzungssaal im Rathaus selten. Wie zu erwarten, stand am Ende kein Patentrezept. Aber es ging doch über ein „Gut, dass wir drüber geredet haben“ hinaus. Was nicht nur an eindeutigen Hörbeispielen lag, sondern nicht zuletzt an den Referenten zum Thema Homophobie in der Musik.

Als Szene-Kennerin erwies sich die junge Nora Sookee Hantzsch vom Berliner Verein „Cultures Interactives“: „Im Hip-Hop wird Geschlecht als Abgrenzung gestaltet, um Identität herzustellen.“ Besonders im Gegensatzpaar Mann und Frau: Der Mann, ein harter Macher (etwa im Song „Du Opfer“ von Fler und B-Tight), die Frau marginalisiert, ob als Heilige (meist die Mutter) oder Hure. „Diese Abgrenzung gibt es aber auch sonst in der Gesellschaft“, betonte Hantzsch, „im Hip-Hop ist sie eben pointierter.“

© dpaBöser Bube: Wenn der Sänger Bushido den Gangster gibt, fallen mitunter schwulenfeindliche Parolen.

Als Bedrohung empfinden die Machos aber nicht Frauen, sondern Homosexuelle. Gut zu erkennen in dem Stück „No Homo“. Der Rapper Sentino gibt hier eine Art Gebrauchsanweisung, wie man bestimmte als „schwul“ missverständliche Äußerungen tätigen kann – indem man hinterher „No Homo“ sagt. Auch wenn das im Grunde ein Offenbarungseid sei, dürfe man derlei nicht verharmlosen, so Hantzsch. Dass die Gesellschaft ehemalige Hassprediger wie Bushido – er verunglimpfte Schwule im verbotenen „Arschfick-Song“ – erst tabuisiere und jetzt gesellschaftsfähig mache, sei „kein konsequenter Umgang. Bestimmte Haltungen werden so etabliert und normalisiert.“

Bushido wird laufend in Talkshows eingeladen, Bernd Eichinger produzierte einen Film mit ihm, und Ministerpräsident Horst Seehofer tat neulich die unbedachte Äußerung, der Rapper könne ja mal einen Song für die CSU schreiben. „Sexismus verkauft sich“, befand Hantzsch.

Und in München? Peter Lueg vom Kreisverwaltungsreferat betonte, er könne Konzerte nur beim Beweis einer Straftat verbieten. Doch gerade Vertreter des schwulenfeindlichen Battyman-Dancehall unterschrieben vorher Erklärungen, dass sie Hass-Songs nicht spielen. „Daran halten sie sich meist.“ Freilich, so Reggae-Kenner und Journalist Martin Giese aus Hamburg, würden sie die in Jamaika meist widerrufen, um dort ihrem Image nicht zu schaden – denn Schwulenfeindlichkeit sei dort gang und gäbe. „Die sehen das betriebswirtschaftlich, wollen hier und dort Geld verdienen.“

Ein möglicher Weg sei darum, eine Auftrittserlaubnis an die Bedingung zu knüpfen, der Künstler müsse einen Teil des Geldes an liberale Organisationen spenden – und dies auch in Jamaika publik machen. „Das würde den Rückzug verhindern.“ Auch in der Jugendarbeit gäbe es – ohne moralischen Zeigefinger – einiges zu tun, aber: „Der Träger, für den ich arbeite, sitzt vor leeren Töpfen“, betonte Hantzsch. Und auch Klaus Joelsen vom Stadtjugendamt kennt etliche pädagogische Herangehensweisen – er selbst besuchte mit einem Rapper mit Knast-Erfahrung eine Hauptschule in Neuperlach. „Aber für so etwas braucht man Geld.“

Veranstalter Thomas Lechner von der Agentur Queerbeat sieht eine moralische Verpflichtung bei den Kollegen, den Lippenbekenntnissen hasspredigender Künstler keinen Glauben zu schenken. Sein Kollege Hans-Georg Stocker vom „Backstage“ nannte derweil die ganze Anhörung „unrechtsstaatlich“ – weil man ihn nicht eingeladen habe. Siegfried Benker (Grüne) entgegnete: „Wenn Herr Stocker das hier unrechtsstaatlich nennt und T.O.K. auftreten lässt, hat er ein Problem.“

Johannes Löhr

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