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Fall Brunner: Welche Rolle spielt der Herztod?

Fall Brunner: Welche Rolle spielt der Herztod?

München - Wenn heute der Prozess im Fall Dominik Brunner gegen die beiden S-Bahn-Schläger von Solln weitergeht, dürfte sich der bislang unaufgeregte und ruhige Ton im Gerichtssaal ändern.

Die öffentliche Kritik an der Staatsanwaltschaft, monatelang die Todesursache Herzversagen verschwiegen zu haben, wird voraussichtlich auch im Prozess ihren Niederschlag finden. Ob es an der juristischen Bewertung des Verbrechens an Brunner etwas ändert, wird sich zeigen.

„Menschen sind in der Regel nicht kerngesund“, sagt der bekannte Münchner Strafverteidiger Thomas Pfister. „Und damit muss ein Täter auch rechnen.“ Nun stelle sich die Frage der Kausalität: „Wurde der Herzstillstand durch die Misshandlungen ausgelöst?“

Ja, sagt die Staatsanwaltschaft dazu. Zwischen der Prügelattacke der Angeklagten und Brunners Herzversagen bestehe ein Kausalzusammenhang. Denn Brunner wäre noch am Leben, hätten Markus S. und Sebastian L. ihn nicht derart attackiert, erklärt Barbara Stockinger, Sprecherin der Behörde. Daher bleibt die Staatsanwaltschaft beim Mordvorwurf.

Ob es sich nun um einen Mord oder einen Totschlag handelt, das hängt vereinfacht dargestellt vom Motiv ab. Im Fall Brunner geht die Staatsanwaltschaft von niederen Beweggründen aus. Weil Brunner sich eingemischt hat, als die Angeklagten versuchten, vier Schüler auszurauben, hätten Markus S. und Sebastian L. beschlossen, sich an ihm zu rächen.

Die Verteidiger von Markus S., 19, und Sebastian L., 18, dürften nach den neuesten Entwicklungen eher versuchen, eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge herauszuholen. Brunner sei nicht an den Schlägen und Tritten gestorben, erklären Sebastian L.s Anwälte Roland Autenrieth und Jochen Ringler. „Dominik Brunner starb aufgrund seiner Vorerkrankung.“

Hier stelle sich die Frage, ob die Angeklagten mit dem Tod rechnen mussten, erklärt Pfister und wählt ein Beispiel: „Wenn ich jemandem eine leichte Ohrfeige verpasse und er stirbt danach an einem Herzversagen, dann ist sein Tod weder zu erwarten gewesen, noch habe ich diesen in Kauf genommen.“ Bei einer Attacke wie am Bahnsteig in Solln könne dies anders sein.

Und es müsse geklärt werden, ob die Schläge und Tritte grundsätzlich dazu geeignet waren, jemanden zu töten, wie Pfister erklärt. „Wenn ein Opfer krank ist, muss dies nicht zwingend heißen, dass zumindest ein bedingter Vorsatz ausscheidet.“ Bei einem bedingten Vorsatz nimmt jemand den Tod billigend in Kauf, im Gegensatz dazu steht der direkte Vorsatz, bei dem ein Täter einen Menschen absichtlich tötet.

Bettina Link

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