München - Der Dauer-Streit um das Rauchverbot in Gaststätten ist um eine Facette reicher. Am Samstagabend hat ein Gast die Polizei gerufen, weil er in einem zunächst rauchfreien Restaurant im Lehel zu fortgeschrittener Stunde plötzlich eingenebelt wurde.

„Der Riss geht mitten durch die Gesellschaft“: Blauer Dunst in Gaststätten bleibt ein konfliktträchtiges Thema. Foto: Jantz
Der Kellner habe ihm gesagt, das sei ab 22.30 Uhr erlaubt, berichtet Nichtraucher Winfried Steflbauer. „Dann bin ich halt gegangen.“ Es habe „erheblicher Überredungskunst bedurft“, bis die Polizei eine Streife schickte, die den Vorfall zu Protokoll nahm.
Dass die gesetzliche Rauchverbots-Regelung zu später Stunde stillschweigend aufgehoben wurde, habe er auch anderswo schon erlebt, berichtet Steflbauer. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es laut Kreisverwaltungsreferat nicht. Der Wirt, so Steflbauers Eindruck, stand am Samstag „zwischen den Stühlen“ – hin- und hergerissen zwischen der Rechtslage und dem Druck der rauchwilligen Gäste. 20 bis 25 Personen hätten schließlich ihre Zigaretten angezündet. Im Lokal hieß es gestern auf Nachfrage: „Eine Ausnahmesituation.“
Beim Hotel- und Gaststättenverband will man von solchen Praktiken nichts wissen. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich an die Gesetze zu halten“, sagt Sprecher Frank-Ulrich John. Hier werde „ein gesellschaftliches Problem auf dem Rücken der Wirte ausgetragen“. John: „Der Riss geht mitten durch die Gesellschaft.“
Das Volksbegehren Nichtraucherschutz sammelt unterdessen weiter Unterschriften für ein Volksbegehren, das ein klares Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen und Hintertürchen zum Ziel hat. „Wir können es schaffen“, hieß es gestern aus dem Aktionsbüro. Doch noch ist die Hürde von zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern nicht geschafft. Bis Mittwochabend müssen die Initiatoren noch 150 000 Unterschriften sammeln, sonst gilt das Begehren als gescheitert. München liegt mit 7,74 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Eintragen kann man sich hier in der Stadtinformation im Rathaus, im Kreisverwaltungsreferat sowie in den Bezirksinspektionen. Informationen im Internet: www.nichtraucherschutz-bayern.de/
Peter T. Schmidt
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